Rhein-Neckar, 21. August 2013. (red/pm) Der regionale ESF – Arbeitskreis „Beschäftigung“ des Rhein-Neckar-Kreises unter Vorsitz des Sozialdezernenten Roland Schulz hat kürzlich im Landratsamt in Heidelberg seine Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2014 beschlossen. Unter Federführung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises arbeiten Vertreter der Agentur für Arbeit, der Kommunen, der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie der Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer, der Schulen und beruflichen Schulen, der Bildungsträger, der Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und des Kreisjugendamtes im Arbeitskreis zusammen, damit die regionalen Schwerpunkte im Förderbereich Arbeit und Soziales umgesetzt werden. Die Arbeitskreismitglieder erstellen und veröffentlichen jährlich eine Arbeitsmarktstrategie, ausgerichtet auf den regionalen Bedarf und dem Operationellen Programm von Baden- Württemberg.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Der Arbeitskreis trifft sich zweimal jährlich zur Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie und zur Ergebnissicherung der im Vorjahr abgeschlossenen Projekte, sowie zum Bewerten der Projektanträge für das Folgejahr, die bis zum 30. September bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einzureichen sind.
Übereinstimmend waren sich die Mitglieder des Arbeitskreises einig, einen Teil der ESF–Mittel im Jahr 2014 für zusätzliche Angebote benachteiligter Schülerinnen und Schüler im Übergang Schule/Beruf und arbeitslose Jugendliche die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, einzusetzen.
Schwerpunkt der Arbeitsmarktstrategie sind Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Über 25 Jahre alte langzeitarbeitslose Hartz IV– Empfänger sollen gefördert werden, die mit den herkömmlichen Förderinstrumenten des SGB II und SGB III nicht erreicht werden. Ihnen soll eine intensive Betreuung auch unter dem Aspekt der Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Projektarbeit angeboten werden.
Sie sollen niederschwellige Angebote zur Schaffung einer geregelten Tagesstruktur und Möglichkeiten zur Heranführung und Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben nutzen können. Wenn möglich sollen sie nach dieser Qualifizierung wieder im allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden.
Auch geistig behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, die in einer Werkstatt für Behinderte Menschen (WfBM) beschäftigt sind oder ausgebildet werden und eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen wollen, sollen im Sinne der Inklusion gefördert werden. Falls dies möglich ist, sollen sie im Rahmen der ESF – Förderung dabei unterstützt werden, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Ingesamt stehen für das Jahr 2014 für Projektvorhaben im Rhein-Neckar-Kreis ESF – Mittel in Höhe von 768.000 Euro zur Verfügung.
Fragen zu den Förderprojekten beantwortet die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 – 40 in Heidelberg. Ansprechpartner ist Karl Seiler unter Tel. 06221 522-1369, E-Mail: karl.seiler@rhein-neckar-kreis.de. Weitere Infos gibt es auch unter www.rhein-neckar-kreis.de.“