Ladenburg, 19. Januar 2017. (red/pro) Gegen einen Ehepartner eines Kandidaten der Bürgermeisterwahl in Ladenburg läuft nach unseren Informationen ein Verfahren. Der Person aus dem Polizeidienst wird vorgeworfen, einen Bürger mit gezogener Waffe bedroht und durch ein gewagtes Automanöver zu Fall gebracht und verletzt zu haben. In erster Instanz wurde die Person zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt – die Person kündigte Berufung an.
Der Vorgang hört sich an wie in einem Wild-West-Film. Es kommt im hessischen Lampertheim im Jahr 2015 zu einem Konflikt im Straßenverkehr zwischen einem radfahrenden 64-Jährigen und einem Autofahrer. Der Rentner soll dem Autofahrer auf die Haube gehauen habe – der Autofahrer ist Polizist. Eine weitere Person im Polizeidienst soll den Radfahrer dann verfolgt und mit aus dem Fenster vorgehaltener Waffe zum Halten aufgefordert haben. Der Rentner bekam Todesangst, flüchtete und wurde durch ein waghalsiges Automanöver gestoppt, bei dem er stürzte und sich verletzte.
Der Staatsanwalt sprach von Wild-West-Methoden und forderte ein Jahr und neun Monate als Strafe. Das Gericht verhängte letztlich eine Strafe von 11 Monaten – ab 12 Monaten endet der Beamtendienst automatisch, so ist noch Spielraum und die Polizei kann entscheiden, ob und wie die Person im Polizeidienst verbleibt. Aktuell teilte uns das Polizeipräsidium Darmstadt mit, dass die Person bis zum Ende des Verfahrens suspendiert ist.
Angeblich soll gegen das Urteil, das am 07. Dezember 2016 vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bensheim gesprochen worden ist, Berufung eingelegt worden sein. Damit wäre die Verurteilung nicht rechtskräftig und das Landgericht Darmstadt muss neu verhandeln.
Für einen der Kandidaten bei der Bürgermeisterwahl in Ladenburg kommt das Verhalten des Ehepartners natürlich denkbar ungünstig – wobei auch klar sein muss, dass die betreffende Person für ihr mutmaßliches Fehlverhalten angeklagt ist und keiner der Kandidaten. Ein Geschmäckle bleibt trotzdem, weil die betreffende Person im Wahlkampfauftritt als Ehepartner öffentlich präsentiert wird.
Wir haben den/die Kandidatin in der Sache um Auskunft angefragt, die aber mit Hinweis auf das laufende Verfahren verweigert worden ist.
Hier stellen wir die Kandidaten für die Wahl am Sonntag vor.