Mannheim/Ilvesheim/Ladenburg/Edingen-Neckarhausen, 18. Juli 2014. (red/pm) Für die Bürger in Ilvesheim und Seckenheim wäre sie ein Segen – die neue Neckarbrücke. Doch seit Jahrzehnten können sie nur darauf hoffen. Die Hoffnung wird nun um fünf Jahre verlängert – spätestens 2020 müsste mit dem Bau der Brücke begonnen werden, wofür rund 25 Millionen Euro benötigt werden. Doch das Geld fehlt – wenigstens wird das Planfestellungsverfahren nun verlängert.
Für den Ilvesheimer Gemeinderat Peter Riemensperger (FW) ist die Verlängerung nur ein schwacher Trost:
Das ist wenigstens etwas – aber das Geld fehlt und ich bin eher pessimistisch, ob insbesondere unsere Landtagsabgeordneten der Grünen für einen Bau sind.
Die Kritik trifft – aber auch die CDU. Denn die hat die vergangenen Jahrzehnte auch kein Geld für die neue Neckarbrücke zusammengebracht. Die verkehrsgeplagten Anwohner hoffen indessen weiter, dass die Entlastung der Orte vorangeht. Das würde frühestens 2025 der Fall sein, denn als Bauzeit werden vier bis fünf Jahre gerechnet.
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Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Nordabschnitt der L 597-neu zwischen Neckarhausen und der Nordumgehung Ladenburg endet am
22. Februar 2015. Deshalb hat das Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt ein Verlängerungsverfahren eingeleitet, um die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses um fünf Jahre zu verlängern. Die Unterlagen hierfür liegen in der Zeit vom 22. Juli 2014 bis einschließlich 21. August 2014 im Beratungszentrum Bauen und Umwelt der Stadt Mannheim und in den Rathäusern Edingen, Ilvesheim und Ladenburg zur Einsicht aus. Außerdem sind sie ab 22. Juli 2014 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter www.rp-karlsruhe.de / Aktuelles verfügbar. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, hat nun die Gelegenheit, zu dem geplanten Projekt Stellung zu nehmen.
Bei der Verlängerung des Teil-Planfeststellungsbeschlusses steht die ursprüngliche Planfeststellungsentscheidung nicht erneut zur Debatte. Es geht vielmehr darum, zu prüfen, ob – gegebenenfalls unter Auflagen – die Verlängerung zulässig ist. Diese bedeutet nämlich einen erneuten Eingriff in Rechte Dritter (Grundeigentum, Planungsabsichten etc.) bzw. die Verlängerung ihrer im ursprünglichen Beschluss verfügten Beschränkungen, und damit einen Rechtsnachteil für die Betroffenen. Darüber hinaus muss auch geprüft werden, ob seit dem Planfeststellungsbeschluss rechtliche oder tatsächliche Änderungen eingetreten sind, die Hindernisse für die Verwirklichung des Projekts darstellen können.
Einzelheiten zum nördlichen Teilabschnitt:
Die am 10.Oktober 2005 planfestgestellte Teil-Baumaßnahme des Nordabschnitts der L 597-neu hat eine Länge von rund 1600 Metern. Sie beginnt nördlich des geplanten Anschlusses Neckarhausen (K 4138) und endet nördlich des Neckars, bei Ladenburg-Weststadt, an der bestehenden Nordumgehung Ladenburg (L 597).
Der geplante Straßenneubau umfasst auf den Gemarkungen Neckarhausen und Ladenburg die Errichtung einer etwa 340 Meter langen Brücke über die verlängerte Neckarstraße (Zufahrt zur Verbandskläranlage in Neckarhausen), den Neckar, den Neckarkanal und die Ilvesheimer Straße (L 542) in Ladenburg. Ferner ist der Bau einer weiteren Brücke über ein Anschlussgleis ins Ladenburger Industriegebiet „Altwasser“ sowie einer Geh- und Radwegbrücke über die L 597-neu parallel zur Wallstadter Straße bei Ladenburg-Weststadt vorgesehen. Auf Gemarkung Ladenburg wird die L 597-neu mit der L 542 (Ilvesheimer Straße) und der L 597 (Nordumgehung Ladenburg) verknüpft. Außerdem wird die Wallstadter Straße als Zufahrt zum Gewerbegebiet „Hohe Straße II“ an die
L 597-neu angeschlossen. Die neue Neckarbrücke führt auch einen neuen Geh- und Radweg von Neckarhausen nach Ladenburg.
Aktive Schallschutzmaßnahmen sind auf Höhe Ladenburg-Weststadt in Form eines Lärmschutzwalles und am Brückendamm bei den Kleingärten und der Wohnbebauung „Rudolf-Diesel-/Johann-Gutenberg-Straße“ in Neckarhausen als lärmarmer Fahrbahnbelag vorgesehen.
Auf den Gemarkungen Neckarhausen und Ladenburg werden abschnittsweise neue Wirtschaftswege hergestellt, um das durch den Bau der L 597-neu unterbrochene landwirtschaftliche Wegenetz wieder zu verbinden. Ferner entstehen auf beiden Gemarkungen sowie der Gemarkung Ilvesheim umfangreiche landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen.
Gesamtmaßnahme L 597-neu
Die Neubaustrecke der L 597 zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und der Nordumgehung Ladenburg soll eine zusätzliche Neckarquerung zwischen Mannheim und Heidelberg bereitstellen und somit die Ortsdurchfahrten von Mannheim-Friedrichsfeld, Mannheim-Seckenheim, Ilvesheim und Ladenburg vom neckarquerenden Verkehr entlasten. Zwei Bauabschnitte dieser neuen ortsdurchfahrtsfreien Verbindung von südlich Mannheim-Friedrichsfeld über die Autobahn-Anschlussstelle Mannheim-Seckenheim an der A 656 bis zur L 637 nahe Mannheim-Seckenheim-Lämmertränk sind bereits unter Verkehr. Der dritte Bauabschnitt mit der neuen Neckarbrücke erhielt 2005 und 2006 mit zwei Teil-Planfeststellungsbeschlüssen (Nord- und Südabschnitt) des Regierungspräsidiums Karlsruhe das Baurecht.
Wegen anderer laufender Landesstraßen-Großmaßnahmen im Rhein-Neckar-Raum konnte das Projekt bislang nicht begonnen werden. Mit der nachrichtlichen Aufnahme des gesamten dritten Bauabschnitts der L 597-neu in den Maßnahmenplan „Landesstraßen“ zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg hat aber die Landesregierung ausdrücklich die Notwendigkeit der Umsetzung des gesamten Vorhabens bestätigt. Allerdings endet die Gültigkeit der beiden Teil-Planfeststellungsbeschlüsse schon vor Laufzeitende des Generalverkehrsplans.
Der Bau der L 597-neu soll in einem Zuge als Gesamtmaßnahme ausgeführt werden und wird sich voraussichtlich in drei Baulose gliedern:
Nördlich des Neckars soll das Teilstück zwischen der Nordumgehung Ladenburg (L 536/597) und der Ilvesheimer Straße (L 542) gebaut werden, südlich des Neckars das Teilstück zwischen der L 637 und der K 4138 bei Neckarhausen.
Im dritten Baulos wird die Neckarbrücke errichtet und die Netzlücke zwischen der K 4138 und der L 542 geschlossen. Diese Abfolge stellt sicher, dass mit Fertigstellung des teuersten Bauwerkes der angestrebte Verkehrseffekt und die Entlastung der Ortsdurchfahrten unmittelbar eintritt. Die Gesamtbauzeit wird derzeit auf etwa vier bis fünf Jahre geschätzt.
Nicht Gegenstand des eingeleiteten Verlängerungsverfahrens wird der Südabschnitt von der L 637 und der K 4138 sein. Bereits 2015 wird hier voraussichtlich mit der Verlegung der L 637, dem Bau eines parallelen Geh- und Radwegs und von Kleintierdurchlässen und -leiteinrichtungen begonnen. Diese Teilmaßnahme mit eigenständigem Verkehrswert kommt auch den Radfahrern zwischen Edingen, Neckarhausen und Seckenheim und dem bedeutenden Feldhamster-Vorkommen im Seckenheimer Oberfeld zu Gute. Sie ist Bestandteil des seit 3. Juni 2008 bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den Südabschnitt der L 597-neu und gehört nicht zum nun eingeleiteten Ergänzungsverfahren.
Bürgersprechstunden:
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bietet allen Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zur technischen Planung zu stellen oder sich die Planfeststellungsunterlagen im Einzelnen erläutern zu lassen.
Hierzu werden Einzeltermine von jeweils rund 30 Minuten Dauer angeboten, die telefonisch unter der Rufnummer 0721/926-3352 vereinbart werden können.
Die Bürgersprechstunden finden statt
am Mittwoch, 23.07.2014
und Donnerstag, 07.08.2014,
jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus von Edingen-Neckarhausen (Hauptstraße 60),
am Donnerstag, 24.07.2014
und Montag, 04.08.2014,
jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus von Ilvesheim (Schlossstraße 9),
am Mittwoch, 30.07.2014
und Donnerstag, 14.08.2014,
jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus von Ladenburg (Hauptstraße 7),
am Dienstag, 29.07.2014
und Mittwoch, 13.08.2014,
jeweils von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Beratungszentrum Bauen und Umwelt der Stadt Mannheim
(Collini-Center, Collinistraße 1).
Die Bürgersprechstunden sind nicht ausschließlich für den jeweiligen Auslegungsort gedacht. So können zum Beispiel Ilvesheimer Betroffene oder Interessierte problemlos auch einen freien Termin in Edingen, Ladenburg oder Mannheim in Anspruch nehmen.“