Mannheim/Rhein-Neckar, 18. April 2013. (red/pol) 2012 trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Zentraler Punkt in diesem Gesetz ist die Abfallrückführung in den Wirtschaftskreislauf. So benötigen Subunternehmer, die Schrott sammeln jeweils eine eigenständige Beförderungserlaubnis.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Diese umfasst aber beispielsweise nicht Elektro- bzw. Elektronikgeräte. Diese können ausschließlich durch den Hersteller oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger angenommen werden. Bei Kontrollen wurden in der Vergangenheit immer wieder Beanstandungen durch südosteuropäische “Schrottsammler“ festgestellt. Dabei kommt es zu Verstößen gegen das KrWG aber auch gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Das Polizeipräsidium Mannheim führte daher gestern unter Federführung der Wasserschutzpolizei zwischen 05.30 Uhr und 11.00 Uhr zwei Großkontrollen im Hafengebiet durch. Die Beamten der Wasserschutzpolizeistation wurden dabei von Kräften der Bundespolizei und des Zoll im Rahmen der bestehenden Sicherheitskooperation unterstützt. Ebenfalls mit einbezogen war die Stadt Mannheim mit den Fachbereichen 31 und 67 sowie dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
Insgesamt wurden 34 Fahrzeuge und 49 Personen kontrolliert. Dabei wurden 15 Tonnen gemischter Metallschrott und 14 Tonnen Klein- und Großelektrogeräte sichergestellt und dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt.
Bei den Kontrollen ergaben sich zahlreiche Beanstandungen. Alle Fahrzeuge waren mit Schrott zum Teil bis unter das Fahrzeugdach beladen. Alle 34 Fahrzeugführer wurden wegen Verstöße gegen das KrWG zur Anzeige gebracht. In zwei Fällen ergab sich der Vorwurf einer Straftat nach § 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen). Daneben wurden in 7 Fällen noch erhebliche Ladungsverstöße mit Überladungen von über 30 % und mehr festgestellt.
3 Personen waren zur Aufenthaltsermittlung, eine Person zur Festnahme ausgeschrieben. Aufgrund des Kontrollergebnisses sind auch weiterhin entsprechende Kontrollmaßnahmen geplant.“