Mannheim, 15. Juli 2016. (red/pro) Die Dealerszene am Neckarufer breitet sich seit Monaten aus. Auch in den Quadraten kann man problemlos Stoff kaufen. Gestern gab die Stadt Mannheim auf Nachfrage einer Lokalzeitung bekannt, dass “ab jetzt” eine “polizeirechtliche Verfügung” gelte. Wer in einem gewissen Gebiet Drogen verkaufe oder konsumiere, dürfe das Quartier für drei Monate nicht betreten. Es werde mit empfindlichen Geldstrafen und sogar “Zwangshaft” bestraft. Klingt entschlossen? Ist es nicht. Dealern und Konsumenten können sich weiterhin entspannen. Auf absehbare Zeit droht ihnen kein Ungemach.
Von Hardy Prothmann
Wer denkt, dass die Polizei ab heute knallhart durchgreift auf der Drogenpromenade, die eigentlich Neckarpromenade heißt, der sieht sich getäuscht.
Zwar gab es heute eine deutlich erhöhte, sogar auffällige Polizeipräsenz, aber keine Platzverweise.
Auch morgen wird es keine geben. Auch nicht übermorgen. Auch nicht am Montag oder Dienstag. Es ist noch vollkommen unklar, wann die “polizeirechtliche Verordnung” der Stadt Mannheim als Polizeibehörde durchgesetzt werden kann. Vermutlich dauert das noch Wochen.
Rechtsstaat? Ja, aber kompliziert
Nach unseren Recherchen wurde die Möglichkeit einer “polizeirechtlichen Verordnung” schon vor Monaten durch die Polizei vorgeschlagen. Da wir immer noch in einem Rechtsstaat leben, sind dafür viele Dinge zu berücksichtigen – vor allem rechtliche, aber auch viele organisatorische. Mit einem Wort: Jede Menge Bürokratie.
Und diese Mühlen mahlen oft langsam – nicht, weil man faul wäre oder es nicht wichtig fände, sondern weil viele Behörden “am Anschlag” sind, denn es gibt so viel Bürokratie, die erledigt werden muss. Sehr konzentriert, sehr genau – ein Fehler und die ganze Arbeit ist futsch, weil man sie rechtlich angreifen kann.
Relativ einfach ist ein Platzverweis. Der gilt für kurze Zeit, aber nicht für drei Monate und ist schon gar nicht mit drakonischen Ordnungsgeldern oder gar “Zwangshaft” durchsetzbar. Wichtig ist auch, dass jemand, der einen solchen Verweis erhält, diesen auch verstehen kann.
Es muss ebenso dokumentiert werden, dass dieses Verständnis auch vorhanden ist. Dafür braucht es geregelte Abläufe der Belehrung, Identitätsfeststellung, Unterschrift, förmliche Zustellung, Widerspruchsfristen und jede Menge anderer formaler Erfordernisse. Was dafür alles nötig ist, würde einen langen, langen Artikel ergeben, um das alles zu erklären. Kurzum: Das ist, bis man es durchsetzen kann, ein enormer Aufwand.
Auf Anfrage antwortet uns eine Pressesprecherin der Stadt Mannheim:
Die Vereinbarung zu dieser Vorgehensweise wurde zwischen dem Mannheimer Polizeipräsidium und der Stadt abgestimmt, um der Problemlage der Rauschgiftkriminalität in bestimmten Bereichen Mannheims besser begegnen zu können. Diese Vorgehensweise ersetzt allerdings nicht die notwendige Präsenz der Polizei vor Ort, sondern sie ist lediglich ein Unterstützungsinstrument, das die Stadt Mannheim der Polizei anbietet. Die Aufenthaltsverbote werden in den Bereichen der Neckarstadt und der Innenstadt erteilt. Beide werden derzeit als besonders belastet erfahren, ebenfalls wurden in beiden Bereichen bereits Personen beim Verkaufen oder Konsumieren von Drogen erwischt. Konkret: Neckarufer, Alter Messplatz, anliegende Straßen der Neckarstadt, Kurpfalzbrücke, Neckartor, Breite Straße und Umgebungsstraßen in der östlichen Innenstadt.
Rauschgiftkriminalität ist kein Begegnungsfest
Bevor Sie den Artikel weiterlesen: Lesen Sie die Antwort der Stadt Mannheim sehr genau. Bitte noch einmal. Und noch einmal. Ok? Drei Mal gelesen? Gut. Dann lesen Sie so, wie wir lesen. Weiter im Text.
Auf Anfrage wusste heute ein Polizeisprecher nichts von einer “Vereinbarung zu dieser Vorgehensweise zwischen dem Mannheimer Polizeipräsidium und der Stadt Mannheim”. Die Polizei spricht unserer Erfahrung nach nie von “Rauchgiftkriminalität besser begegnen zu können”, sondern eher von “eindämmen”, meistens aber von “bekämpfen”. Rauschgiftkriminalität ist aus Sicht der Polizei kein multikulturelles Begegnungsfest.
Die Stadt Mannheim “bietet” also der Polizei ein “Unterstützungsinstrument” an. Dieser Satz ist ganz erstaunlich. Nach unseren Informationen hat die Polizei der Stadt diese Vorgehensweise vorgeschlagen, weil die Polizei abhängig davon ist, dass die Stadt als örtliche Polizeibehörde handelt.
In den benannten Stadtbezirken wurden also bereits “Personen erwischt” und das wurde als “belastend” erfahren. Auch das sind kuriose Äußerungen, die irgendwie nach Bagatelldelikten klingen, die nerven.
Tatsächlich gibt es eine massive, strukturierte, mafiös organisierte Drogendealer-Szene, die konkret durch Schwarzafrikaner und Nordafrikaner als Dealer bestimmt ist. Anwohner erfahren das nicht als Belastung, sondern als seit Monaten andauernden und sich ausweitenden Zustand der Nötigung, weil der öffentliche Raum ohne Scham von Kriminellen vereinnahmt wird.
(Anm. d. Red.: Lesen Sie dazu unsere Reportage ” Die Drogenpromenade“, die seit Donnerstag Tausende von Aufrufen hat.)
“Ab jetzt” gilt – was?
Achten Sie auf den letzten Satz: “anliegende Straßen der Neckarstadt” und “Umgebungsstraßen”. Das ist ungefähr so präzise wie Neckarstadt oder Innenstadt. Da leben mehrere Zehntausend Menschen. Sie erinnern sich? Seit Donnerstag gilt “ab jetzt” die “polizeirechtliche Verordnung”.
Sie erinnern sich auch, dass das genau definiert sein muss – “anliegende Straßen” und “Umgebungsstraßen” ist keine genaue Definition. Kurzum: Obwohl seit Donnerstag “ab jetzt” gilt, kann die Stadt Mannheim nicht präzise mitteilen, “wo” das sein soll.
Es geht weiter mit der Antwort der Pressesprecherin:
Wer von der Polizei beim Konsumieren oder Verkaufen von Drogen erwischt wird, erhält von uns eine polizeirechtliche Verfügung: Der Betreffende darf das entsprechende Quartier drei Monate lang nicht mehr betreten, um Drogen zu konsumieren oder mit diesen zu handeln. Wird er dennoch erneut erwischt, wird ein Zwangsgeld von zunächst 500 Euro, beim nächsten Mal 1.000 Euro fällig. Der Betrag kann nach oben noch deutlich erhöht werden, zudem kann auch eine „Zwangshaft“ angeordnet werden, um das Aufenthaltsverbot durchzusetzen.
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie denken dran, genau zu lesen? Also bitte, ein Mal, zwei Mal, drei Mal… Bereit?
Der Verwaltungsakt
“Wer von der Polizei (…) erwischt wird (…) erhält von uns (…)”. Wir übersetzen das: Die Polizei “erwischt” also jemanden und das hat was zur Folge? Die Polizei stellt Personalien fest und übergibt diese der Stadt. Dann kommt die Stadt und spricht eine “polizeirechtliche Verfügung” als örtliche Polizeibehörde aus. (Anm. d. Red.: Jede Gemeinde ist auch Polizeibehörde, aber nicht Polizeivollzugsdienst, das ist ein Unterschied.) Dieser Bescheid wird der Person zugestellt. Die kann Rechtsmittel einlegen. All das dauert seine Zeit.
Sie, liebe Leserin, lieber Leser, haben aufgepasst. Die Polizei stellt Personalien fest. Diese gehen an die Stadt. Die stellt eine “polizeirechtliche Verfügung” aus und versucht diese zuzustellen. Mal angenommen, dieser Vorgang scheitert nicht, weil die Person nie dort ist, wo man sie wähnt, sondern tatsächlich zugestellt werden kann, gibt es die Widerspruchsfrist und wenn die nicht eingehalten wird, einen erneuten Verwaltungsakt.
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Ja, Sie liegen richtig, wenn Sie das denken: Während diese Bürokratie läuft, dealt der Dealer weiter und konsumiert der Konsument weiter und beide müssen solange keine Strafen fürchten, solange nicht alle Verfahren rechtssicher durchlaufen sind.
“Wird er dennoch erneut erwischt…(…)”, passiert erstmal gar nichts, solange die Bürokratie nicht rechtssicher erledigt ist. Mal angenommen, es wurde erfolgreich zugestellt. Dann tritt Eskalationsstufe eins in Kraft. Verweis für drei Monate. Mal angenommen, die betreffende Person wird in diesen drei Monaten genau in dem Gebiet “erwischt”, wo sie nicht sein darf. Dann tritt Eskalationsstufe zwei in Kraft – mit aller Bürokratie, damit das rechtssicher ist. Und so weiter. Der Weg zur “Zwangshaft” kann so ein, zwei Jahre dauern. Sollte alles “Schlag auf Schlag” gehen, im günstigsten Falle einige Monate.
Sie haben jetzt bis hier sehr gut aufgepasst und alles verstanden. Die folgende Information wird Sie überraschen: Es geht auch alles viel einfacher.
Eine Karte mit den entsprechenden Gebieten, in denen sich der Betreffende für eine Dauer von drei Monaten nicht mehr aufhalten darf, wird der Verfügung beigelegt. Die Verfügungen für die Aufenthaltsverbote sind im Grundgerüst erstellt. Sobald wir den ersten Fall von der Polizei übermittelt bekommen, können sie ausgefüllt und vom Polizeivollzugsdienst persönlich an den Betreffenden zugestellt werden. D.h. die Aufenthaltsverbote entfalten ihre Wirkung sofort.
Liebe Leserin, lieber Leser, Sie kennen das Spiel: Ein, zwei, drei mal genau lesen. “Aufenthaltsorte im Grundgerüst” erstellt heißt was? Man hat so ein ungefähres Gebiet definiert. Aber noch kein genaues. Man hat entschieden: “Das machen wir”, aber weiß noch nicht genau, wo. Die Polizei soll jetzt also hier und da jemanden “ermitteln” und “übermitteln”, dann geht die Bürokratie los – “sofort” meint nicht heute oder morgen, sondern ab Verwaltungsstichzeit.
RESPEKT! Sie haben bis hier durchgehalten und schaffen es bis zum Ende
Sie, liebe Leserin, lieber Leser, gehören zu den allertapfersten Menschen überhaupt, weil Sie es geschafft haben, bis hierhin dabei zu sein, sich alles zu merken und immer noch interessiert sind. Sie sind Top-Rheinneckarblog-Leser/innen, die es ganz genau wissen wollen. RESPEKT!
Sie halten das alles für Wahnsinn? Da müssen wir Sie korrigieren und Sie wissen auch, das wir das ernst meinen. Das ist der Rechtsstaat und es ist gut so, dass wir den haben und dass der sehr korrekt arbeitet. Alles andere wäre Willkür.
Die Frage ist nur, ob man das alles so kompliziert machen muss. Das muss man nicht. All diese komplizierten Abläufe lassen sich vereinfachen.
Die Schutzpolizei kann direkt bei der Personenkontrolle entsprechende vorgefertigte Formulare aushändigen (Anm. d. Red.: In der Sprache, die der Delinquent auch versteht (Belehrung, Rechtssicherheit und so)) und alle anderen “Bürokratie”-Akte lassen sich bündeln. Wenn man will und die Arbeit erledigt hat. Damit würde ein Platzverweis sofort gelten. Strafen wären sofort durchsetzbar.
Verordnung “ab jetzt” – aber keiner weiß Bescheid
Unsere Recherchen haben ergeben. Die Stadt Mannheim hat am 14. Juli gegenüber dem Mannheimer Morgen und am 15. Juli gegenüber unserer Redaktion mitgeteilt, dass die “polizeirechtliche Verordnung ab sofort gilt”. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim. Behauptet die Stadt.
Bei der Polizei wusste man nichts davon. Die zuständigen Reviere in der Innenstadt und in der Neckarstadt wurden darüber nicht informiert.
Die Beamten, die auf der Straße sind, konnten durch ihre Vorgesetzten deshalb ebenso nicht informiert werden.
Es gibt bislang nach unseren Informationen keine vorgefertigten Formulare und auch keine “Karten” aus denen die Delinquenten erkennen könnten, wo sie sich nicht mehr aufhalten dürfen. Damit gibt es keine Rechtssicherheit und alle Ankündigung der Stadt Mannheim ist Mumpitz.
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Die Stadt Mannheim unterstützt damit überhaupt nicht die Schutzpolizei, sondern beschädigt Sie unserer Meinung nach ohne Not massiv.
Denn die Information gegenüber der Lokalzeitung erweckt bei allen Leserinnen und Lesern den Eindruck, dass “ab sofort” gegen die Drogendealer und die Konsumenten vorgegangen würde, was ein falscher Eindruck ist. Das ist fatal und unnötig.
Die sowieso schon sehr strapazierte Öffentlichkeit wird noch enttäuschter sein also vorher. Es wird wieder Schuldzuweisungen geben. Wechselseitig. Der Zweifel wird wachsen. Die Ablehnung auch. Die Stimmung noch schlechter werden.
Rheinneckarblog-Leserinnen und -Leser wissen, dass man sich auf unsere Fakten verlassen kann und unsere Analysen ganz überwiegend zutreffen. Wir ordnen auch immer ein und machen unsere subjektive Sicht transparent deutlich. Wie diesen abschließenden Kommentar.
Massiver Schaden durch schlechte Kommunikation
Diese überaus schlechte Kommunikation von Seiten der Stadt Mannheim erzeugt einen massiven Schaden im Vertrauen auf den Rechtsstaat bei den Bürgern.
Die sowieso überlastete Polizei wird ohne Not beschämt.
Die Bürger der Stadt werden es nicht auf alle Zeiten hinnehmen, dass sie vor lauter “Rechtsstaatsgedöns” sich am Ende als “Dumme” fühlen müssen.
Das geht so nicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein geordnetes Leben und das Recht, sich im öffentlichen Raum ohne Sorgen um Leib und Leben bewegen zu können. Niemand muss hinnehmen, dass Drogendealer den öffentlichen Raum übernehmen und jemand was von “rechtlichen Hindernissen” erzählt.
Bevor für alle anständigen Menschen in der Stadt und alle anständigen Menschen, die von außen kommen, die “innere Not” ausbricht, ist der Staat dafür verantwortlich, dass es nicht soweit kommt.
Mannheim ist das urbane Oberzentrum der Region. Eine mittlere Großstadt, mit der Funktion einer Metropole in der Region. Sex & Crime gehören dazu. Sirenen, Blaulicht, Demos, große Feste. Das pralle Leben halt mit allen Höhen und Tiefen.
Aber diese unglaublich tolle Stadt wird seit Jahren von negativen Kräften bedroht, die ihr den Charme und die Lebenslust nehmen. Deshalb sind alle aufgefordert, sich gegen diese negative Entwicklung zu stemmen.
Menschen in Not sind willkommen – Gauner nicht
Ich sage das in Bezug auf gewisse politische Akteure klipp und klar. Flüchtlinge sind und müssen in Mannheim willkommen sein. Nicht nur “gut ausgebildete”, sondern alle Menschen, die in Not sind, vor Verfolgung fliehen und ein Leben in Ruhe und Frieden suchen.
Nicht willkommen sind “Jungs”, die nichts als Ärger machen und die Stadtgesellschaft an den Rand des Erträglichen bringen. Nicht willkommen sind mafiöse Strukturen, die jede ordentliche Zivilgesellschaft untergraben. Nicht willkommen sind Menschen, die keinen Frieden suchen, sondern für Ärger sorgen.
Meine Analyse ist: Die City, die Quadrate, die Neckarstadt im Bereich Neckarbrücke, Neckarpromenade, Alter Messplatz sind das Herz der Stadt. Das sind die Quartiere und Achsen, die Mannheim als Metropole im öffentlichen Bewusstsein ausmachen. Wenn die an “Jungs” abgetreten wird, geht es bergab mit Mannheim.
Besonders interessant ist, dass “Little Istanbul” nicht betroffen ist. Dort gibt es keine offene Dealerszene. Dort “herrschen die Türken”. Das ist eine ganz andere Geschichte, die ebenfalls nicht einfach ist. Die auch viele Misstände hat, die zu kritisieren sind. Die aber – so paradox das ist – dafür sorgt, dass nicht die kriminellen Zustände herrschen, wie auf der anderen Seite der “Breiten Straße”.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie kennen uns als Rheinneckarblog vielleicht schon länger, vielleicht noch nicht so lange. Sie wundern sich deshalb womöglich über diese Form der “Berichterstattung”. Wir auch. Ich bin Redaktionsleiter und ein “klassisch” ausgebildeter Journalist. Darauf lege ich auch viel Wert. Aber ich gehe mit meinem Team neue Wege, immer im Bewusstsein, gute Qualität zu liefern. Wir bauen auf Tradition, probieren aber neue Stilmittel aus. Weil wir dazu Lust haben und weil wir es müssen.
“Die Wahrheit der Tageszeitung” ist schon lange vorbei. Wir versuchen wahrhaftig und ehrlich zu sein. So transparent und selbstkritisch wie möglich.
Die Medien sind seit vielen Jahren in einer (selbstverschuldeten) Krise. Uns gibt es erst seit wenigen Jahren. Wir machen unsere Arbeit für Sie, für die Öffentlichkeit. Nicht für eine Partei, nicht für irgendwelche Netzwerke, sondern offen und ehrlich. Und wir machen dabei auch immer wieder Fehler, die wir benennen.
Wir brauchen für diese Arbeit Ihre Unterstützung. Deswegen prüfen Sie bitte, ob und wie Sie uns unterstützen wollen.
Zusammengefasst: Es gibt eine massive Drogenkriminalität in der Neckarstadt und der Innenstadt. Das haben wir aktuell und wiederholt berichtet. Die Stadt Mannheim reagiert darauf mit einer “Verfügung”. Die greift nicht. Jedenfalls nicht sofort. Andere Medien tun so als ob. Wir berichten, was ist und nicht “als ob”. Wir begreifen uns als Partner von allen, die was bewegen wollen, ob Anwohner oder Unternehmen oder die Behörden. So tun “als ob” gefällt niemandem – deswegen nehmen wir das immer, egal woher, in die Zange.
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