Mannheim, 09. April 2015. (red/pm) Mindestens einmal erhielt über die Hälfte aller Lebensmittelbetriebe in Mannheim im vergangenen Jahr Besuch von der städtischen Lebensmittelüberwachung. Obwohl wie schon in den Vorjahren in rund der Hälfte der besuchten Betriebe zumindest geringfügige Beanstandungen auffielen, mussten nur wenige wegen schwerer Verstöße angezeigt oder sogar geschlossen werden.
Information der Stadt Mannheim:
„„Die Lebensmittelüberwachung schützt die Verbraucher und sichert faire Mindeststandards für alle Wettbewerber in Mannheim, weil das Entdeckungsrisiko für ‚schwarze Schafe‘ hoch ist“, sagte Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht bei der Vorstellung der Bilanz für 2014 und betonte: „So trägt unser hoher Überwachungsdruck mit wiederkehrenden, risikoabhängigen Routinekontrollen und gezielten Nachüberprüfungen dazu bei, dass wir erneut nur wenige schwere Hygiene-Verstöße verzeichnen mussten: 2014 hat die Lebensmittelüberwachung nur sieben Betriebe in Folge der nahezu 4 000 durchgeführten Kontrollen zeitweise schließen müssen. Auch die Zahl der als ‚gesundheitsschädlich‘ beanstandeten Proben ist erneut gesunken – auf jetzt vier von fast 1 700.“
Im vergangenen Jahr wurden 18 Strafverfahren und 149 Bußgeldverfahren eingeleitet sowie 153 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. „Bußgeldverfahren werden bei gravierenden Mängeln und Strafverfahren bei ‚Wiederholungstätern‘ eingeleitet, wenn vorherige Hinweise und gebührenpflichtige Verwarnungen nicht fruchten“, erläuterte der Abteilungsleiter Verbraucherschutz, Peer-Kai Schellenberger.
Zahlreiche Bußgeldverfahren
„Leider verharren die Bußgeldverfahren auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Das zeigt, dass manche Betreiber unsere Mängelhinweise nicht ernst nehmen“, bewertet Specht die Zahlen. „So mussten wir leider immer häufiger zeitaufwändige Nachkontrollen durchführen und in 27 Fällen sogar Zwangsgelder verhängen, damit Missstände endlich beseitigt wurden.“ 2013 war das nur in 23 Fällen nötig.
Grund zu Beanstandungen gab es 2014 – wie schon im vergangenen Jahr – wieder bei 55 Prozent der Betriebskontrollen. „Die Verstöße waren zum größten Teil eher geringfügig, z. B. fehlten häufiger Hinweise auf Zusatzstoffe oder die Seifenspender waren leer“, berichtete Schellenberger. „Bei den 1 669 von uns erhobenen Proben wurden nach Analyse der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) wie im Vorjahr wieder 19 Prozent beanstandet, die als ‚gesundheitsgefährdend‘ eingestuften Proben sind auf weniger als 2,5 Promille weiter zurückgegangen.“
2014 wurden insgesamt 228 Beschwerden von Verbrauchern bearbeitet, von denen sich 70 als berechtigt herausstellten. 51 Beschwerden mussten als unberechtigt zurückgewiesen werden, die restlichen 107 waren nicht bewertbar. Hinzu kam eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die von den Mitarbeitern der städtischen Lebensmittelkontrolle beantwortet wurde.
Kennzeichnungspflicht auf dem Prüfstand
Aktuell legen die Kontrolleure einen besonderen Schwerpunkt auf die neue Lebensmittel-Informationsverordnung, die im Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Sie regelt unter anderem die Kennzeichnung von Allergenen und die Mindest-Schriftgröße der Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen.
Passend zur Jahreszeit befasste sich das Team um Teamleiterin Sissi Denefleh mit ihren derzeit neun Lebensmittelkontrolleuren mit der Allergenkennzeichnung beim Ostersortiment in Mannheimer Bäckereien, Konditoreien und dem Süßwarenhandel: Von 16 überprüften Betrieben blieben zwei ohne Beanstandung, zwölf machten unvollständige Angaben an der Ladentheke, zwei sogar gar keine.
„Aktuell stellen wir wegen der neuen Vorschriften eine gewisse Verunsicherung bei den Betrieben fest“, berichtete Denefleh. „Daher setzen wir in einer Übergangszeit vor allem darauf, die Unternehmer zu informieren – etwa mit einer kurzen Broschüre –, und geben auch Hinweise, wie die Kennzeichnungspflicht korrekt umgesetzt werden kann.“