Weinheim, 08. Mai 2018. (red/pro) Die kommende Wahl des Oberbürgermeisters von Weinheim steht unter einem guten demokratischen Stern – es gibt mittlerweile sieben Bewerber und damit eine große Auswahl. Betrüblich ist die angekündigte Kandidatur einer Bewerberin: Friedhild Miller, genannt Fridi Miller. Die klagt gerne und verhinderte so über Monate den Amtsantritt des gewählten Oberbürgermeisters von Sindelfingen – die Post-Bernhard-Ära steht möglicherweise unter keinem guten Stern.
Kommentar: Hardy Prothmann
Am o7. Mai 2017 gewann Dr. Bernd Vöhringer zum dritten Mal mit 93,78 Prozent der Stimmen die Wahl zum Oberbürgermeister von Sindelfingen. Seine Gegenkandidatin, Friedhild Miller, erhielt 4,37 Prozent der Stimmen. Doch trotz des klaren Ergebnisses war es eine Hängeparty – denn Frau Miller klagte und bis zur gerichtlichen Entscheidung im März 2018 konnte der OB sein Amt nur als „Amtsverweser“ wahrnehmen.
Das erinnert an Eppelheim, wo ein Kläger über Monate verhinderte, dass Patricia Rebmann ihren Job als gewählte Bürgermeisterin antreten konnte. Hier war die Konstellation allerdings anders, denn Bürgermeister Dieter Möhrlein blieb bis zur gerichtlichen Entscheidung gemäß Gemeindeordnung im Amt.
Aktuell gibt es diese sieben Kandidaten: Manuel Just (Hirschberg, parteilos, unterstützt von CDU, Freien Wählern und grünalternativer Liste), Stella Kirgiane-Efremidou (Weinheim, SPD), Gunnar Krauße (Weinheim, parteilos), Dr. Carsten Labudda (Weinheim, Linke), Björn Leuzinger (Heidelberg, „Die Partei“), Friedhild Miller (Sindelfingen, parteilos) und Simon Pflästerer (Weinheim, Weinheimer Liste).
Manuel Just gilt nach unserer Einschätzung als klarer Favorit. Ursprünglich hatten wir Überlegungen angestellt, dass es nicht bei der Wahl am 10. Juni 2018 für 50 Prozent plus mindestens eine Stimme reichen würde. Zwischenzeitlich haben wir die Chance für Just gesehen – aktuell halten wir das wieder offen, weil sieben Kandidaten eben eine größere Verteilung von Stimmen möglich machen.
Tatsächlich bleibt Herr Just (amtierender Bürgermeister in Hirschberg an der Bergstraße) aus unserer Sicht Favorit, gefolgt von der Stadträtin Stella Kirgiane-Efremidou, die enorm gut vernetzt ist in Weinheim. Auch Dr. Carsten Labudda ist ein toller Kandidat – er ist zwar ein Vertreter von „Die Linke“, der wir bekanntlich sehr skeptisch gegenüberstehen – aber er überzeugt im Gemeinderat immer wieder durch die Güte seiner Beiträge, die selbst bei CDU-Stadträten teils Anerkennung finden.
Friedhild Miller hingegen ist ein absehbares Problem. Die Dame präsentiert sich auf Youtube mit großen Brüsten im Bikini, mit Sekt und „nackt“ im Bett, mit Badehandtuch und scheut sich nicht, sich auch mit „Stinkefinger“ zu präsentieren und massivste Beleidigungen auszustoßen. Ihr „Sendungsbewusstsein“ ist enorm.
Laut Medienberichten ist sie aufgrund psychischer Probleme nicht schuldfähig – diese Berichte machen wir uns nicht zu eigen, sie sind im Internet zu finden. Weiter ist sie als Kandidatin in vielen Bürgermeisterwahlen zu finden und hat offensichtlich Spaß dran, die öffentliche Bühne zu betreten.
Doch was heißt das für die OB-Wahl in Weinheim? Mal unabhängig davon, wer die Wahl mit 50+1 gewinnt – oder die Neuwahl nach dem besten Ergebnis – muss sich drauf einstellen, dass das Amt nicht sofort angetreten werden kann, sofern Frau Miller klagen sollte.
Eindeutig klar ist, dass sich „Eppelheim“ nicht wiederholen wird. Auf Anfrage bestätigt Roland Kern, Pressesprecher der Stadt Weinheim:
Die Amtszeit von OB Bernhard wird definitiv am 11. August enden.
Das bedeutet, dass im Falle einer Klage der Gewinner der Wahl zunächst das Amt nur als Amtsverweser antreten könnte – das entscheidet der Gemeinderat. Wer auch immer das sein sollte – schön ist ein solcher Start nicht. In Böblingen ist das beispielsweise der Fall: Der gewählte Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz kann wegen einer anhängigen Klage das Amt zunächst nur als vom Gemeinderat bestellter Amtsverweser ausüben – im Kern bleibt die Stadtverwaltung damit handlungsfähig, anders als Frau Miller das behauptet. Eine konkrete Folge gibt es aber – im Gemeinderat hat der Amtsverweser keine Stimme.
Droht dies auch in Weinheim? Dabei braucht Weinheim dringend einen Neustart mit einem starken Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin, die Akzente setzen.
Spaßkandidaten wie Herrn Leuzinger (Die Partei) kann man ganz gut ertragen, sie bringen ein wenig Unruhe ins Getriebe, was nicht weiter stört und vielleicht sogar amüsant sein könnte – Frau Miller ist ein anderes Kaliber, die ganz schwere Geschütze in der Vergangenheit aufgefahren hat.
Die Oberbürgermeisterwahl und der gewählte Kandidat werden das überstehen – aber es wird, sofern es eine Klage gibt, sehr viel Unruhe erzeugt, die aus unserer Sicht absolut kontraproduktiv sein wird.
Unsere demokratische Rechtsordnung hält viele Möglichkeiten bereit, Entscheidungen zu prüfen. Das geht in Ordnung und ist im Prinzip richtig – wenn der Rechtsstaat allerdings wegen persönlicher Befindlichkeiten bis ans Ende seiner Möglichkeiten ausgereizt wird, geht das mindestens moralisch nicht in Ordnung, obwohl der Rechtsstaat damit ordentlich umgehen wird.
Eine Oberbürgermeisterwahl ist eine Personenwahl. Wie beim Recht auf freie Meinungsäußerung gilt, dass die Qualität zunächst keine Rolle spielt. Es kann sich der größte Volldepp für ein solches Amt bewerben, ebenso wie man auch volldepperte Meinungen zum Besten geben kann. All das ist rechtlich zulässig, aber leider nur schwer zu ertragen.
Am 15. Mai endet die Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl in Weinheim um 18 Uhr. Um 19:30 Uhr wird der Wahlausschuss zusammentreten und die Bewerbungen prüfen.
Das Wahlergebnis wird am 10. Juni 2018 im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Großer Sitzungssaal, voraussichtlich um 20 Uhr vom Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben. Sollte kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von mindestens 50 Prozent plus eine Stimme erlangen, gibt es eine Neuwahl. Diese würde am 24. Juni 2018 durchgeführt werden.
Pikant: Mal angenommen, die Wahl würde juristisch angefochten, muss der Wahlgewinner damit rechnen, dass die Klage Erfolg haben könnte. Sollte er oder sie dieses Risiko eingehen? Denn als Amtsverweser ist man quasi Bürgermeister auf Zeit und hat keine solche für einen anderen Job.