Heidelberg/Rhein-Neckar, 07. Dezember 2013. (red/pol) Beim „Skimmen“ wird versucht, an private Daten zu gelangen und anschließend Geld vom Konto des ausgespähten Person zu entwenden. Das wurde am 16. November in einer Bankfiliale in der Dossenheimer Landstraße versucht – jetzt wurde ein Haftbefehl gegen einen Verdächtigen erlassen.Gemeinsame Information der Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Heidelberg:
„Auf Antrag der Heidelberger Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen in Moldawien geborenen 25-jährigen Mann erlassen.
Er soll am Samstagvormittag (16. November 2013) in einer Bankfiliale in der Dossenheimer Landstraße versucht haben, Bankdaten mittels eines Auslesegerätes und einer Kamera zu „skimmen“, um sich anschließend widerrechtlich Bargeld verschaffen zu können.
Bankangestellte entdeckt Veränderungen
Eine Angestellte der Bank wollte an diesem Vormittag an ihrem Arbeitsplatz noch etwas erledigen. Als sie Veränderungen am Geldautomaten entdeckte, verständigte sie umgehend die Polizei und sperrte die Eingangstür, so dass kein Kundenverkehr mehr möglich war.
Beamte der Heidelberger Kriminalpolizei führten am Tatort unverzüglich umfangreiche Ermittlungen durch; so gelang es den beiden Fahndern, kurz vor 12 Uhr den 25 Jährigen festzunehmen, obwohl er seine Kleidung gewechselt hatte.
Durchsuchung liefert belastendes Material
Bei seiner Durchsuchung stellten die Beamten zwei weitere Skimmingeinrichtungen fest. Der Mann wurde zur Heidelberger Kriminalpolizei gebracht, wo er anschließend erkennungsdienstlich behandelt wurde. Zu den Vorwürfen schweigt er bislang.
Die Heidelberger Staatsanwaltschaft beantragte noch am gleichen Tag einen Haftbefehl gegen ihn, der einen Tag später durch das Amtsgericht erlassen wurde.
Eventueller Mehrfach-Täter
Nach den bisherigen Überprüfungen dürfte der Festgenommene für einen gleichgelagerten Fall am 18. Mai dieses Jahr in einer Bankfiliale in der Römerstraße in Frage kommen.
Die Ermittlungen zu diesen beiden Fällen und zu weiteren im hiesigen Zuständigkeitsbereich stattgefunden Taten dauern noch an.“