Rhein-Neckar/Heidelberg/Karlsruhe, 05. November 2018. (red/pro) Die Rhein-Neckar-Zeitung GmbH, die die Rhein-Neckar-Zeitung und das Angebot rnz.de herausgibt, hatte den Kreisverband Heidelberg der AfD sowie den AfD-Stadtrat Matthias Niebel verklagt, um Äußerungen über die Zeitung gerichtlich verbieten zu lassen. Nachdem die Zeitung bereits vor dem Landgereicht Heidelberg unterlegen war, scheiterte sie nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Kern hatte die AfD der Zeitung vorgeworfen, Linksextremisten zu unterstützen.
Von Hardy Prothmann
Die regionale Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) mit Sitz in Heidelberg ist vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert, lokalen AfD-Politikern Äußerungen gerichtlich untersagen zu lassen. Der AfD-Stadtrat Matthias Niebel (mit dem früheren FDP-Bundesminister Dirk Niebel verwandt) hatte über soziale Netzwerke im März 2018 behauptet, dass insbesondere die “Antifaschistische Initiative Heidelberg” (AIHD) durch das Onlineportal der RNZ “unterstützt” werde. Auf Twitter äußerte er:
Die “Antifaschistische Initiative Heidelberg” ist verfassungsfeindlich, hat aber “bürgerliche” Unterstützer in der @RNZonline, den Gewerkschaften und dem Stadtrat. Linksextremismus will die #FDGO abschaffen und darf nicht hoffähig werden. #Linksextremismus stoppen! #AfD
Dazu stellte Herr Niebel ein kurzes Video, in dem diese Ausführungen noch erweitert werden. Er bezeichnet die AIHD als linksextremistisch, gewaltbereit und verfassungsfeindlich und nennt den Berufsschullehrer Antifa-“Aktivisten” Michael Csaszkóczy als “führenden Kopf” und die RNZ als “Unterstützer im bürgerlichen Lager”.
Soweit uns bekannt ist, hat die Rhein-Neckar-Zeitung weder über die Klage noch den Ausgang beider Urteile bislang berichtet – ob dies so zutrifft, haben wir aktuell bei der Chefreaktion der RNZ angefragt. Zeit genug hätte es gegeben, immerhin hatte das Landgericht Heidelberg die Unterlassungsklage bereits am 08. Mai 2018 entgegen der Antragstellerin entschieden und das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde am 24. Oktober 2018 gesprochen.
Bei der AfD in Heidelberg herrscht derweil Jubel darüber, dass man die eigene Meinung gegenüber der Tageszeitung verteidigen konnte. AfD-Stadtrat Matthias Niebel kommentierte das Urteil:
Die RNZ hat ihren Kampf gegen die Meinungsfreiheit und um die „linke“ Deutungshoheit nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verloren. Ich hatte der RNZ auf Twitter und Facebook vorgeworfen, mit ihrer tendenziösen und verharmlosenden Berichterstattung über die Heidelberger „Anti“faschisten den Linksextremismus zu unterstützen. Die RNZ wollte mir dies gerichtlich untersagen lassen, was das Landgericht Heidelberg Anfang Mai abgewiesen hatte. Die RNZ zog vor das OLG Karlsruhe – ebenfalls erfolglos.
Hinweis: Das Urteil liegt RNB seit heute vor. Wir berichten am Abend umfassend und ergänzen diesen Artikel. Natürlich gibt es auch noch einen Kommentar zur Causa “Lückenpresse”.