Heidelberg, 01. Oktober 2015. (red/pm) Gute Nachrichten für das Heidelberger Mobilitätsnetz – die Bundesmittel zur Finanzierung fließen auch nach 2019. Denn Bund und Länder haben die Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Ob aber die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über 2019 hinaus weiterhin gezahlt werden ist noch unklar.
Information der Stadt Heidelberg:
„Der Bund und die Länder haben sich auf eine Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus geeinigt. Das bedeutet, dass große Nahverkehrsprojekte mit einem Kostenvolumen von über 50 Millionen Euro auch nach diesem Datum bis zu 60 Prozent vom Bund gefördert werden können. Auch das Heidelberger Mobilitätsnetz, das umfangreiche Straßenbahn-Ausbauprogramm, wird durch GVFG-Mittel des Bundes gefördert. „Die Fortsetzung des GVFG ist eine gute Nachricht für die Kommunen und natürlich auch für Heidelberg. Bisher waren alle Maßnahmen, die nicht bis 2019 fertiggestellt und abgerechnet sind, einem finanziellen Risiko ausgesetzt. Nun gibt es ein Stück mehr Sicherheit“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner.
Allerdings ist noch unklar, ob auch die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über 2019 hinaus weiter gezahlt werden. Das Land hat im Rahmen der bisherigen Förderperiode zugesagt, 20 Prozent der förderfähigen Kosten des Mobilitätsnetzes zu übernehmen. Das Geld hierfür stammt ebenfalls vom Bund und wird über die Länder verteilt. Dr. Würzner stimmt dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen zu, dass in den nun anstehenden Bund-Länder-Gesprächen zum Finanzausgleich auch diese sogenannten Entflechtungsmittel über 2019 zweckgebunden weiterlaufen sollen. „Nur damit ist das Mobilitätsnetz wirklich gesichert“, so Dr. Würzner.
Die Stadt Heidelberg möchte dessen ungeachtet am bisherigen Zeitplan festhalten und die Projekte des Mobilitätsnetzes mit Beginn des Jahres 2019 fertigstellen. Nach der Kurfürsten-Anlage, die aktuell und noch bis zum Jahresende umgebaut wird, folgen ab 2016 der Neubau der Straßenbahntrasse in der Bahnstadt, der Umbau der Haltestelle Hauptbahnhof-Nord sowie der Umbau der Trasse im Pfaffengrund mit der Brücke über die A5. Damit diese großen Baumaßnahmen innerhalb der Stadt möglichst verträglich durchgeführt werden können, hat die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) als Vorhabenträger gemeinsam mit der Stadt bereits ein in der Projektsteuerung erfahrenes Ingenieurbüro mit der Gesamtkoordination beauftragt.
Für die geplante Straßenbahntrasse ins Neuenheimer Feld hat die rnv als Vorhabenträgerin beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Planänderung eingereicht, der aktuell geprüft wird. Zudem sind beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klagen gegen die Trasse anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens muss abgewartet werden, ehe über die weiteren Schritte entschieden werden kann.“