Mannheim, 28. April 2020. (red/pro) Am 02. April 2020 ermächtige der Mannheimer Gemeinderat den Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (SPD) die Befugnisse von Hauptausschuss und dem Ausschuss für Umwelt und Technik zu übernehmen – sprich, der Verwaltungschef kann nun in erheblichem Umfang Aufträge vergeben oder Bestellungen vornehmen, die normalerweise in den Gremien mit Mehrheit beschlossen werden müssten.
Die Ermächtigung wurde einstimmig beschlossen, nachdem Grüne und FDP eine Befristigung verlangt hatten. Diese wurde auf den 15. Juni 2020 festgesetzt.
Im Rahmen der Ermächtigung des Oberbürgermeisters wurden bislang zwei Bestellungen für medizinische Schutzausrüstungen mit einer Gesamtsumme von 680.000 Euro aufgegeben, wie die Stadt auf RNB-Nachfrage mitteilte (Stand 22. April). Dies sei dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21. April 2020 mitgeteilt worden.
Der Oberbürgermeister kann zu denen im Beschluss aufgeführten Themen Entscheidungen treffen – Bestellung von Sicherheiten, Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte gemäß § 6 Absatz (4) Satz 1.-Zustimmung zu erheblichen außer-und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 6 Absatz (4) Satz 2.-Verzicht auf Ansprüche der Stadt und Niederschlagung von Ansprüchen gemäß § 6 Absatz (4) Satz 3 a) und b).-Vergabe von Aufträgen gemäß § 12 Absatz (2).
Vor der Ermächtigung erläuterte Oberbürgermeister Dr. Kurz den Beschluss. Hauptaussage: Die aktuelle Situation könne kurzfristige Entscheidungen erfordern, um Gefahren wirkungsvoll zu begegnen und machte deutlich, dass er diese Machtfülle an den demokratischen Gremien vorbei eigentlich nicht wolle, aber angesichts der Lage ein möglicherweise zügiges Handeln notwendig werden könnte – er wolle diese Ermächtigung sobald als möglich beenden, wenn dies vor dem 15. Juni möglich wäre, würde darüber erneut entschieden.
Die Stadt Mannheim habe sich der Koordination der Beschaffung angenommen, da sie in der Dynamik der Situation am besten logistisch in der Lage ist auf einem sehr angespannten Markt zu agieren. Außerdem verfüge die Stadt Mannheim durch ihr internationales Engagement auch über Kontakte nach China um auch auf diesem Wege Schutzmaterial einzukaufen und zur Verfügung zu stellen für die verschiedenen Bedarfe in der Stadt.
Unklar ist allerdings, ob die Stadt die Kosten trägt oder diese an die Bezieher weitergibt. “Die Stadt ist – wie das in solchen Situationen angemessen – unbürokratisch in Vorlage gegangen, wie das Land übrigens auch, um die pflegerischen und medizinischen Bereiche handlungsfähig zu halten. Die Bedarfsdeckung erfolgte aus verschiedenen Bezugsquellen. Hier sind hauptsächlich zu nennen das Land Baden-Württemberg und der Bund. Darüber hinaus haben wir direkt Schutzausrüstung beschafft. Es wird eine Weiterberechnung vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass eine Weiterberechnung aus einer Durchschnittberechnung erfolgen kann. Für die bisher ausgegebenen Persönliche Schutzausrüstung erden wir das Gespräch führen, inwiefern dies Bedarfsträger ihren Kostenträgern in Rechnung stellen können”, teilte Pressesprecher Ralf Walther auf Nachfrage mit.
Das RNB hatte die Beschlussvorlage im Vorfeld kritisiert, da es keinerlei Erläuterung dazu gab. Die Ausführungen des OB erweckten dann den Eindruck, dass dieser tatsächlich “schweren Herzens” diese Übertragung beantrage und eher froh ist, wenn er diese Bürde wieder los ist.
Beschlüsse, die der OB bis dahin alleine fasst, können nachträglich nicht verändert werden. Sie stehen unter keinem Vorbehalt, sondern sind unmittelbar wirksam.