Rhein-Neckar, 26. Juni 2012. (red/pm) Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden weitere vier Außenklassen an drei Sonderschulen in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises eingerichtet. Das hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. „Die bisherigen sehr positiven Erfahrungen haben die Sonderschulen in der Trägerschaft des Kreises bewogen, die Intensivkooperation mit verschiedenen Grund- und Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen weiter ausbauen zu wollen“, erläutert Landrat Stefan Dallinger. Diese Art der Zusammenarbeit habe sich sowohl für Kinder mit und ohne Behinderung als auch pädagogisch für die Lehrerinnen und Lehrer als sinnvoll und wichtig erwiesen, so Dallinger weiter. Die Inklusion werde in Zukunft immer mehr Raum einnehmen. Deshalb freue er sich ganz besonders, dass das Erfolgsmodell Außenklassen bei allen Fraktionen so positiven Anklang findet und fortgeführt werde.
Information des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis:
„Als nächstes wird die Comenius-Schule Schwetzingen eine neue Außenklasse an der Neurott-Grund-, Haupt- und Werkrealschule in Ketsch (1. Klasse) als Kooperationsklasse bis zum Schuljahr 2015/ 2016 einrichten. Ebenso ist von dieser Schule geplant, eine neue Außenklasse an der Humbold-Realschule in Eppelheim (5. Klasse) bis zum Schuljahr 2016/2017 einzurichten. Die Steinberg-Schule Sinsheim wird eine neue Außenklasse an der Kraichgau-Realschule in Sinsheim (5. Klasse) einrichten und die bisherigen Außenklassen 1 bis 4 an der Grundschule Dühren weiterführen. Eine Außenklasse wird auch die Martinschule Ladenburg einrichten an der Friedrich-Ebert-Grundschule Ilvesheim (1. Klasse) als Kooperationsmaßnahme bis zum Schuljahr 2015/2016. „Die Intensivkooperation in Form der Außenklassen hat sich bewährt“, so Landrat Dallinger. Hinzu komme, dass die Bildung von Außenklassen die räumlichen Engpässen an den Sonderschulen des Kreises wesentlich reduziere.
„Sensationelle“ fanden die Kreisrätinnen und Kreisräte die Überlegung der Martinschule in Ladenburg, künftig einen zweigleisigen Weg zu beschreiten und die Inklusion auch umgekehrt anzubieten. Dies bedeutet, dass sich die Schule für Körperbehinderte für Klassen aus Grundschulen Werkrealschulen und anderen Schularten öffnen will. Schülerinnen und Schüler aus diesen Schulen werden dann von ihren Lehrkräften in der Martinsschule unterrichtet.
Bereits Intensivkooperation seit 1991 wird zwischen im Rhein-Neckar-Kreis Sonderschulen das und Grund-Modell der und Hauptschulen sowie jetzt auch Realschulen erfolgreich praktiziert. Die damit gewonnen Erfahrungen aller Beteiligten, insbesondere der Eltern und Lehrkräfte, sind durchweg positiv. Seit 1997 sind diese Erfahrungen im Schulgesetz verankert.
Anmerkung der Redaktion:
Im Land Baden-Württemberg werden Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen mit unterschiedlicher Ausrichtung beschult. Diese Schulen bieten den Kindern mit Behinderung sehr spezifische Fördermöglichkeiten und der Unterricht findet in der Regel in Klassen mit reduzierter Schülerzahl statt, oft auch als Ganztagesschule. Die Außenklasse stellt eine Möglichkeit des kooperativen Unterrichtes zwischen einer Schule für Kinder mit geistiger Behinderung und einer Grundschule, Hauptschule, Realschule oder Werkrealschule dar. Die Klassen der Grund-, Haupt-, Real- oder Werkrealschule wie auch die der Sonderschule legen fest, dass sie den Unterricht kooperativ gestalten wollen. Das heißt die Kinder mit Behinderung bleiben weiterhin Schüler der Sonderschule und die anderen Kinder bleiben Schüler ihrer Schule. Nur der Unterrichtsort und die Unterrichtszeiten ändern sich für die Kinder mit Behinderung. Sie werden aus Sicht der Sonderschule in einer Außenklasse an den übrigen Schulen unterrichtet. Die Klasse orientiert sich dabei an den Unterrichtszeiten dieser Regelschule. Eine Ganztagesbetreuung ist nicht vorgesehen.
Da beide Schülergruppen Schüler bzw. Schülerinnen ihrer Schulform bleiben, werden die Schüler für den Klassenteiler nicht zusammengerechnet.
Das Konzept der Außenklassen sieht vor, dass möglichst viel gemeinsamer Unterricht in den kooperierenden Klassen stattfindet. Die endgültige Entscheidung hierüber treffen aber die beteiligten Lehrkräfte. Sie haben die Aufgabe für beide Schülergruppen eine gute Förderung sicherzustellen.“