Ladenburg/Rhein-Neckar/Mannheim, 26. Oktober 2017. (red/pro) Nach Informationen unserer Redaktion befindet sich ein Ladenburger Gastronom in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen ihn und zwei weitere Geschäftspartner wegen des Verdachts des Sozialversicherungsbetrugs (§266a StGB) in Höhe von mindestens 700.000 Euro. Wir ordnen Hintergründe für eine mögliche politische Dimension exklusiv ein.
Ein Ladenburger Gastronom ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim am 04. Oktober 2017 in Untersuchungshaft genommen worden. (Die RNZ berichtete am Dienstag als erstes Medium diese Nachricht.)
Mindestens 700.000 Euro hinterzogen?
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen drei Verantwortliche mehrerer Gastronomiebetriebe im Rhein-Neckar-Raum, darunter „Fody`s Fährhaus“ in Ladenburg, wegen „des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in einer noch unbekannten Anzahl von Fällen“.
Schwerpunkt des Ermittlungsverfahrens ist der Verdacht, dass die Verantwortlichen mehrerer Gesellschaften bewusst zahlreiche Arbeitnehmer in den Jahren 2011 bis 2017 nicht oder nicht im vollen Umfang ihrer Tätigkeit und Entlohnung zur Sozialversicherung gemeldet haben. Dementsprechend wurden keine oder nur einen Teil der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge an die jeweils zuständige Einzugsstelle abgeführt. Bislang wird von einem sozialversicherungsrechtlichen Gesamtschaden in Höhe von mindestens 700 T€ ausgegangen,
teilt die Staatsanwaltschaft Mannheim auf Anfrage mit. Andere Quellen nannten uns sogar 1,2 Millionen Euro Gesamtschaden.
Der inhaftierte, mutmaßlich tatverdächtige Gastronom ist seit langer Zeit in Ladenburg und Umgebung tätig und betreibt zusammen mit einem Hauptgeschäftspartner mehrere Betriebe im Bereich der Systemgastronomie. Ein Betrieb, der allerdings auf den Geschäftspartner läuft, erwirtschaftete 2015 rund 2,7 Millionen Euro Gewinn und 2016 rund 1,8 Millionen Gewinn, nach sehr spärlichen Gewinnen in den Vorjahren.
Politische Dimension?
Der Gastronom betätigte sich in der Vergangenheit zudem als Spender und Vereinsmäzen und hat beste Kontakte in die Politik, unter anderem zu einem direkt gewählten CDU-Bundestagsabgeordneten in der Region, der sich häufiger öffentlichkeitswirksam als Schirmherr von Veranstaltungen zur Verfügung stellte.
Die Gastro-Unternehmer standen in der Vergangenheit bis heute auch mit den Städten Mannheim und Heidelberg sowie dem Land Baden-Württemberg in geschäftlichen Beziehungen und waren auch für die CDU Mannheim Dienstleister. Standorte der Betriebe liegen in Mannheim, Heidelberg und mehreren Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.
Dem Haftbefehl liegt laut Auskunft der Staatsanwaltschaft der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr zugrunde. Weitere Haftbefehle wurden bislang nicht beantragt, da laut Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.
Bei Durchsuchungen im Jahr 2016 und im Oktober 2017 wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die derzeit von den Ermittlungsbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe – Standort Heidelberg – ausgewertet werden. Vermögenswerte wurden bislang keine gesichert.
Noch Ende September feierten die Gastronomen ein rauschendes Fest (in der Selbstdarstellung „Hammerparty“ genannt) mit 200 Gästen, darunter in der Region prominente Musiker.
Anm. d. Red.: Bitte beachten Sie, dass wir in Bezug auf behördliche Ermittlungen wie auch sonst differenziert berichten. Die einzelnen Ermittlungsschritte können auf eine Anzeige zurückgehen oder durch Behörden selbst vorgenommen werden. Ergibt sich ein Anfangsverdacht wird ermittelt, ob es ein konkreter Tatverdacht erhärtet werden kann. Die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, belastende wie entlastende Beweise zu sammeln. Daraus kann sich eine Anklage ergeben, die vor einem Gericht verhandelt werden muss. Die Art des Gerichts hängt von der strafbaren Handlung und dem Strafmaß ab. Dann ist eine Person ein Beschuldigter. Ein Tatverdächtiger wird also zunächst möglicherweise ein Beschuldigter und erst mit rechtskräftigem Urteil zu einem (Straf-)Täter.