Heidelberger, 20. Juni 2012. (red/pm) Der Kreisrat befasst sich am kommenden Dienstag mit Fragen wie Schulsozialarbeit, Sozialen Leistungen und der Betreuung chronisch kranker Menschen. Die öffentliche Sitzung beginnt um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal im Heidelberger Landratsamt.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
„Mit der befristeten Finanzierung der Schulsozialarbeit, der Förderung der Träger der sozialpsychiatrischen Dienste und der Tagestätten für chronisch kranke Menschen, der Umsetzung der sozialen Leistungen nach § 16 a SGB II und dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2012 befassen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte des Sozialausschusses am kommenden Dienstag, 26. Juni 2012.
Die öffentliche Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger auch die interessierte Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts, Kurfürsten-Anlage 38 – 40. Als weitere Themen stehen die Umsetzung des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“, die Errichtung einer Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung in Meckesheim, die Regionalisierung der Betreuungsangebote der Johannes-Diakonie Mosbach und der Tätigkeitsbericht der Heimaufsichtsbehörde 2011 auf der Tagesordnung.
Förderung von Behinderten
In Folge der Verwaltungsstrukturreform ist der Rhein-Neckar-Kreis seit dem 1. Januar 2005 für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfassend zuständig. Hierunter fällt auch die Förderung der Träger der sozialpsychiatrischen Dienste und der Tagesstätten für chronisch kranke Menschen. Die Erhöhung der Einwohnerzahl des Kreises hat finanzielle Auswirkungen auf diese Förderung.
Landrat Stefan Dallinger und Sozialdezernent Heinz Bönisch schlagen den Mitgliedern des Sozialausschusses vor, das Budgetvolumen für die sozialpsychiatrischen Dienste um 10.080 Euro und für die Tagesstätten um 777 Euro – insgesamt also um 10.857 Euro – anzuheben.
Die Anzahl der Plätze für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen soll im Landkreis auf bis zu 180 Plätzen ausgebaut werden. Hierzu ist geplant, an den vorhandenen Standorten in Weinheim und Wiesloch sowie an einem noch festzulegenden Standort in der östlichen Hälfte des RNK eine wohnortnahe Versorgung zu schaffen.
Orientiert an den fachlichen Anforderungen aus der Werkstättenversordnung hat man sich insbesondere im Blick auf die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln dafür ausgesprochen, die Arbeitsplätze für diesen Versorgungsraum in Meckesheim anzusiedeln. Nun ist geplant, dem Sozialpsychiatrischen Hilfsverein Rhein-Neckar e.V. (SPHV) in Wiesloch die Trägerschaft für eine Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung am Standort Meckesheim zu übertragen.
Mit einem Ausbau auf 60 Plätze in Wiesloch und den neu hinzukommenden 60 Plätzen in Meckesheim werden auch die Belange der Werkstättenverordnung berücksichtigt. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, von diesen Planungen Kenntnis zu nehmen.
Zudem informieren Landrat Dallinger und Sozialdezernent Bönisch die Kreisrätinnen und Kreisräte über die Regionalisierung der Betreuungsangebote der Johannes-Diakonie Mosbach. Im Rahmen der Sozial- und Teilhabeplanung für geistig- und mehrfach behinderte Menschen verfolgt die Kreisverwaltung u. a. das Ziel, sich für wohnortnahe Versorgungsangebote und für die Erschließung vorrangiger Sozialleistungen einzusetzen.
Neben dem Angebot in Eberbach mit insgesamt 60 Wohn- und Pflegeplätzen wird dort auch eine Werkstatt für behinderte Menschen mit 70 Plätzen in Betrieb gehen. Weiter 48 Heimplätze sind nun an zwei Standorten mit jeweils 24 Plätzen im Rhein-Neckar-Kreis geplant: Hierzu hat die Johannes Diakonie Mosbach bereits in St. Leon-Rot ein Grundstück erworben.
Zur Realisierung eines Wohnangebotes für Menschen mit herausforderndem Verhalten besteht ebenso ein Bedarf von 48 Plätzen – Therapeutische Wohngruppen und Anschlusslösungen. 24 dieser Plätze sollen im Stadtgebiet Heidelberg und weitere 24 im Rhein-Neckar-Kreis entstehen.
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Rhein-Neckar-Kreis ist bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende originär zuständig für die sozial flankierenden Leistungen wie Schuldnerberatung und psychosozialen Betreuung. Die Schuldnerberatung wird durch das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis, den Caritas Verband für den Rhein-Neckar-Kreis und den Paritätischen Heidelberg geleistet.
Das Angebot der psychosozialen Betreuung wird durch den Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung (vbi) Heidelberg, den Caritasveband für den Rhein-Neckar-Kreis, den Bürgerkreis für psychosoziale Arbeit e.V. Sinsheim und das Diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis vorgehalten. Dem berechtigten Personenkreis steht ebenso das Beratungsangebot der Pro familia Heidelberg, der katholischen EFL Heidelberg und des Internationalen Frauen- und Familienzentrums Heidelberg zur Verfügung.
Die Träger der Schuldnerberatung und der psychosozialen Betreuung, das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises und das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis haben sich über den berechtigten Personenkreis, die Zugangsvoraussetzungen für die Leistungen der Schuldner- und psychosozialen Betreuung, den zeitlichen Umfang der Beratung , das Verfahren und die Finanzierung geeinigt und entsprechende Rahmenbestimmungen vereinbart. Landrat Dallinger und Sozialdezernt Bönisch bitten die Mitglieder des Ausschusses davon Kenntnis zu nehmen.
Verbesserung der Integrationsquote
Ebenso unterrichtet der Landrat und sein Sozialdezernent den Ausschuss über das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, das beschreibt, mit welchen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und finanziellen Ressourcen der gesetzliche Auftrag erfüllt und die vereinbarten Ziele zur Verbesserung der Integrationsquote und zur Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug erreicht werden sollen.
Der Geschäftsführer des Jobcenters wird hierzu einen Bericht vortragen, der eine Betrachtung der Ausgangslage zu Beginn des Haushaltsjahres und die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen aufzeigt. Er enthält zudem eine Prognose über die voraussichtlichen Werte zum Jahresende 2012 sowie eine Begründung zur gegenwärtigen Sachlage und den angenommenen Entwicklungen. Er soll auch eine Orientierung für das weitere Handeln auf Leitungsebene des Jobcenters geben. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, vom Stand der Zeilerreichung 2012 Kenntnis zu nehmen.
Entwicklung der Pflegeeinrichtungen
Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises legt, wie in den Vorjahren auch, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 vor. Die Mitglieder des Ausschusses können sich dabei u. a. einen Überblick über die Qualität der Pflegeinrichtungen im Kreisgebiet verschaffen. Zum 31.12.2011 war die Heimaufsichtsbehörde zuständig für 80 Heime mit 5.791 Heimplätzen (31.12.2010: 77 Heime mit 5.597 Plätzen), davon 68 Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen mit 5.409 Plätzen und 12 Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 382 Plätzen.
Drei neue Heime sind 2011 hinzugekommen. Im Berichtszeitraum hat die untere Heimaufsichtsbehörde 102 Heimprüfungen durchgeführt, davon 80 Regel- und 22 anlassbezogene Prüfungen. 91 Prüfungen waren unangekündigt – hiervon 76 Regel- und 15 anlassbezogene Prüfungen.“