Weinheim, 19. September 2017. (red/pm) Für die Bundestagswahl am 24. September können Bürgerinnen und Bürger noch bis Freitag eine Briefwahl vornehmen.
Information der Stadt Weinheim:
„Noch bis Freitag, 22. September, 18:00 Uhr, werden im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beim Bürger- und Ordnungsamt, Dürrestraße 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 306 (rollstuhlgerecht erreichbar) Briefwahlunterlagen ausgestellt. Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Sie können auch persönlich abgeholt werden. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Online-Anträge sind nur noch bis Donnerstag, 21. September, 12:00 Uhr, möglich.
Am Samstag, 23. September, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr kann ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nicht zugegangen ist. Bis zum Wahltag, also am Sonntag, 24. September, 15:00 Uhr können Wahlscheine erteilt werden, wenn der Wahlberechtigte nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung versäumt hat, sein Recht auf Teilnahme an der Bundestagswahl erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist, sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist oder wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter den Telefonnummern 82-216 und 82-299 erreichbar.“