Weinheim, 18. Januar 2018. (red/pro) Am 10. Juni ist Oberbürgermeisterwahl in Weinheim. Der derzeitige Amtsinhaber Heiner Bernhard (SPD) tritt nicht mehr an. Die Weinheimer Liste hat uns angeschrieben und bittet um Auskunft zu unseren Regeln der Berichterstattung. Hier sind sie.
Anm. d. Redaktion: Wir dokumentieren die email-Anfrage in Kursivschrift und unsere Antworten in Normalschrift.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Großen Kreisstadt Weinheim stehen demnächst Kommunalwahlen (OB-Wahlen) an.
Aus vorherigen Wahlkämpfen bin ich es eigentlich gewohnt, dass die Medien bei der Wahlberichterstattung besondere Sorgfalt walten lassen, und gegebenenfalls frühzeitig Regeln (zum Beispiel zur Anzahl von Veröffentlichungen) aufstellen, und auch eigene Termine zum Beispiel Interviews oder Ähnliches setzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir lassen nicht nur bei der Wahlberichterstattung besondere Sorgfalt walten, sondern immer.
Eine Anzahl von Veröffentlichungen planen wir zu keinem Kandidaten – das ist zu enges Korsett, das wir niemals anlegen. Wir berichten anlassbezogen, wenn wir einen Anlass interessant finden und wir berichten nach eigenen Recherchen und Analysen. Wir schauen uns alle Kandidaten an und berichten ausschließlich über solche, von denen wir glauben, dass sie sich seriös bewerben, damit ist beispielsweise die Nein-Partei eher ausgeschlossen. Uns interessiert nicht, wie viele und welche Parteien einen Kandidaten unterstützen. Gäbe es beispielsweise einen Kandidaten ohne Unterstützung, aber von geeigneter Qualifikation und mit ausgezeichneten Ideen, könnte dieser durchaus mehr Raum erhalten, als Top-Favoriten.
Insofern unterscheidet sich eine Wahlberichterstattung nicht von unserer sonstigen Berichterstattung. Unsere Themen wählen wir nach einer Vielzahl redaktioneller Kriterien aus und manchmal kommen wir auch schlicht und einfach an Kapazitätsgrenzen (über unseren Mediapass können Sie unsere Leistung bezahlen, Sie können auch gerne Spenden, Kandidaten und Unterstützer können zudem Werbung bei uns schalten).
Bitte teilen Sie mir möglichst zeitnah – die Wahlberichterstattung ist ja bereits im vollen Gange – ggf. die bei Ihren Medien herrschenden Regeln mit. Bitte teilen Sie auch mit wo ihre Wahlberichterstattung erfolgt bzw. wo diese gegebenenfalls z.B. im Internet kommentiert werden kann.
Wir haben unsere Nachrichtenseite, eine Facebookseite sowie Twitter. Die Kommentarfunktion befindet sich unter den Artikeln. Das ist alles nicht schwer zu finden. Alle Artikel zum Thema finden Sie unter dem Schlagwort https://rheinneckarblog.de/tag/oberbuergermeisterwahl-weinheim-2018. Bei Twitter benutzen wir den Hashtag: #obwahlwhm18.
Wahlkampf im Jahr 2018 findet längst nicht mehr nur in den Printmedien statt. Auch in den sogenannten neuen digitalen Medien auf Websites und den sogenannten sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter usw.) muss es m.E. klare Regelungen geben. M.E. muss verhindert werden, dass aus der Anonymität heraus oder unter Pseudonymen oder Fake-Profilen agiert wird.
Bitte teilen Sie mir auch die in Ihren Medien geltenden Regeln (Netiquette) mit.
Den Link auf unsere Netiquette finden Sie am Ende der Seite. Dort sind unsere Regeln klar beschrieben. Ansonsten haben wir uns dem Pressekodex des Deutschen Presserats freiwillig unterworfen und achten Recht und Gesetz. Unser Arbeit wiederum wird insbesondere durch Artikel 5 Grundgesetz sowie das Landespressegesetz legitimiert.
Unser Netiquette wenden wir streng an. Im Gegensatz zu anderen Medien. Wir haben aktuell rund 1.700 blockierte Nutzer bei Facebook, die bei uns nicht mehr kommentieren können, weil diese gegen unsere Netiquette verstoßen haben. Eine konsequente Identitätsprüfung von Facebook-Profilen oder Kommentarnamen ist unmöglich, weil das jeden vernünftigen Aufwand überschreitet.
Bitte nennen Sie mir auch einen Ansprechpartner.
Wir haben ein Impressum. Dort sind die Ansprechpartner genannt.
Bei Gelegenheit und aus einem Anlass und weise ich auf das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot – gerade in Zeiten von Wahlen hin, das Mitglieder der Stadtverwaltung Weinheim trifft.
Sie verwechseln da etwas. Mitarbeiter öffentlicher Behörden unterliegen dieser Pflicht, bedingt auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten. Private Medien nicht. Wir unterliegen wie genannt dem Landespressegesetz sowie allgemeinen Gesetzen. Den Anlass können Sie uns gerne mitteilen, sollten wir diesen für berichtenswert halten, werden wir recherchieren und berichten. Wir entscheiden immer selbst, was wir wann wie berichten.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
1. Vorsitzender Weinheimer Liste e.V. (gemeinnützig)
Beste Grüße
Hardy Prothmann, Chefredakteur Rheinneckarblog