Rhein-Neckar/Ahrtal, 17. Dezember 2021. (red/pro) Die Genuss-Journalistin Beate E. Wimmer behauptet aktuell, sie sei auch schon ein Mal abgemahnt worden, was viel Zeit und Geld kostet. Irgendetwas stimmt an dieser Aussage nicht, denn wenn sie nur ein Mal abgemahnt worden ist, dann durch den RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann – und zwar bislang kostenfrei. Dies wird sich allerdings ändern, da Frau Wimmer die Forderungen bislang nicht erfüllt hat und es wohl darauf anlegt, dass es viel Geld kostet.
Kommentar von Frau Wimmer am 16. Dezember 2021, 10:28 Uhr auf der Seite von Markus Wipperfürth zu einem Kommentar, er verwende Werbeeinnahmen, um teure Medienanwälte zu bezahlen. Wegen uns kann das nicht sein, denn wir sind gegen Herrn Wipperfürth noch nicht vorgegangen, vielleicht geht er aktuell gegen uns vor, doch davon ist hier noch nichts bekannt.
Dokumentation unserer email vom 04. Dezember 2021
Sehr geehrte Frau Wimmer,
wir haben aktuell Daten von Ihren Facebook-Account gesichert.
Hardy Prothmann wird hier als „abartig“ oder „einfach nur krank“ (beides bestens bekannt aus der NS-Zeit) bezeichnet, weiter als „Psychopath“ tituliert und verschiedene Kommentatoren meinen ernsthaft, Hardy Prothmann hätte Ihnen „Morddrohungen“ zugesandt.
All diese Äußerungen bewegen sich nicht mehr im zulässigen Rahmen nach Art. 5 GG, sondern sind klar strafrechtlich relevant.
Diese Beleidigungen und Schmähungen werden nachweislich durch Sie zugelassen und durch Ihren Post befördert, der entgegen jeglicher journalistischer Sorgfaltspflicht eine persönliche Zumeldung ohne Zustimmung in verzerrter Weise wiedergibt.
Sie geben deshalb bis Dienstag, 07. Dezember 2021, 18 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der Sie versichern, alle betreffenden Kommentare zu löschen und in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass keine derartigen Kommentare mehr auf einer Ihrer Seite veröffentlicht werden.
Den Text der Unterlassungserklärung überlassen wir zunächst Ihnen oder Ihrem Anwalt, der Streitwert wird auf 30.000 Euro von uns festgelegt. Das ist ein noch freundliches Angebot, das Ihnen Kosten spart. Sollte der Text nicht ausreichend unsere Rechte wahren, wird dieser kostenpflichtig durch uns angepasst.
Weiter verpflichten Sie sich, in einer persönlichen Erklärung an gleicher Stelle, es künftig zu unterlassen, Beiträge, die Hass und Hetze gegen die Person Hardy Prothmann oder das mediale Angebot Rheinneckarblog.de schüren können, zu veröffentlichen.
Wir weisen Sie vorsorglich auch auf das UWG hin, wozu wir auch eventuelle Verstöße prüfen lassen werden.
Sollten Sie unserer außergerichtlichen und bislang kostenfreien Forderung nicht nachkommen, werden wir Sie am 08. Dezember 2021 von unserem Anwalt kostenpflichtig abmahnen lassen und sofern eine weitere Frist erfolglos verstreicht, gerichtlich eine Unterlassungserklärung einfordern und bei Widerspruch natürlich Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann
Anm. d. Red.: Wir vermeiden zunächst teure Rechtsstreitigkeiten. Daher folgt meist erst eine kostenfreie Abmahnung, bevor wir die Sache durch unsere Anwälte regeln lassen.