Mannheim, 09. Dezember 2015. (red/pm) Die neuen Familienpässe können ab sofort ausgestellt werden. Seit dem 01. November ist ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft, was sich auch rechtlich auf den Familienpass auswirkt. Daher muss in den Bürgersevices mit höheren Wartezeiten gerechnet werden. Am besten, man bestellt ihn per Internet oder Telefonanruf. Der Familienpass plus kann aber nur direkt bei den Bürgerservices ausgestellt werden.
Information des Stadt Mannheim:
„Ab sofort können die neuen Familienpässe ausgestellt werden. Aufgrund der rechtlichen Änderungen durch das Bundesmeldegesetz ist in den Bürgerservices während der Öffnungszeiten mit höheren Wartezeiten zu rechnen. Es wird daher dringend empfohlen, den Familienpass im Internet über www.mannheim.de/familienpass zu bestellen.
Alternativ kann die Bestellung auch unter der Telefonnummer 0621/293-3259 erfolgen (immer Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr bis Ende Januar 2016). In allen Bürgerservices liegen zudem Bestellscheine aus, die bei den Bürgerservices einfach abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden können.
Familienpass plus kann nicht online oder telefonisch bestellbar
Seit fünf Jahren wird der Familienpass um den Familienpass plus ergänzt. Im selben Gutscheinheft finden sich weitere Vergünstigungen und attraktive Angeboten für Familien und Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Der Familienpass plus kann nicht online oder telefonisch bestellt werden. Dieser ist nur direkt bei den Bürgerservices erhältlich, da die aktuellen Bescheide über Leistungen nach SGB II bezeihungsweise auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt werden müssen.
Auch ein Eintrag von Personen aus dem erweiterten Personenkreis (zum beispiel nichteheliche Lebensgemeinschaften oder geschiedenen Elternteile oder Kinder, die trennungsbedingt einen anderen Wohnort haben ) ist bei der Online- oder Telefonbestellung ebenfalls nicht möglich, da die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Geburtsurkunde sowie Ausweisdokument) bei den Bürgerservices vorgelegt werden müssen. Die Bürgerdienste Mannheim bitten um Verständnis.“