Stuttgart/ Rhein-Neckar, 08. Januar 2016. (red/pm) Ab sofort können der Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte für 2016 beantragt werden. Damit können einkommensschwächere Familien Einrichtungen wie das Heidelberger Schloss oder das Technoseum kostenlos besuchen oder von Ermäßigungen profitieren. In diesem Jahr wurde das Angebot erweitert.
Information des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg:
„Mit der Familie ohne Eintritt bezahlen zu müssen ins Porschemuseum und ins Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart oder zu einem deutlich reduzierten Preis in den Europa-Park in Rust und in den Erlebnispark Trippsdrill in Cleebronn – das sind nur einige der attraktiven Angebote, die Inhaber des Landesfamilienpasses in diesem Jahr mit ihren Familien wahrnehmen können.
Sozialministerin Katrin Altpeter hat am Freitag in Stuttgart bekannt gegeben, dass antragsberechtigte Familien den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte für 2016 ab sofort bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen können.
„Mit dem Landesfamilienpass können wir gerade auch einkommensschwächeren Familien ermöglichen, abwechslungsreiche Freizeitangebote in unserem schönen Land zu nutzen. Mich freut besonders, dass es uns in diesem Jahr erneut gelungen ist, zusätzliche Partner für den Landesfamilienpass zu gewinnen, so dass Passinhaber noch mehr interessante Ausflugsziele in Baden-Württemberg kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen können“, so die Ministerin.
Neue Gutscheine erhältlich
Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern), wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Dazu gehören vor allem hilfebedürftige Asylbewerber und geduldete Ausländer.
Besonders aufmerksam macht das Sozialministerium in diesem Jahr auf folgende Angebote: Neu sind die Gutscheine für die Ravensburger Kinderwelt und für das Keltenmuseum Heuneburg (Heuneburgmuseum) bei Herbertingen. Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim bietet vom 02. Juni bis zum 31. Juli 2016 für Landesfamilienpassinhaber einen kostenfreien Eintritt an. Ohne besonderen Gutschein können Familien mit dem Landesfamilienpass jetzt auch das Odenwälder Freilandmuseum in Gottersdorf bei Walldürn zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen oder mit einer ermäßigten Viererkarte für Familien mit der Sommerbobbahn in Sonnenbühl fahren.“
Hier können die Listen aller teilnehmenden Einrichtungen eingesehen werden:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen/landesfamilienpass/