Mannheim, 07. August 2015. (red/pm) Aktualisiert. In der Nacht auf den 26. Februar 2015 sind drei Menschen bei einer Messerstecherei am Marktplatz verletzt worden. Innerhalb eines Tages konnte die Polizei sechs tatverdächtige Personen. Gegen fünf dieser Männer im Alter von 24 bis 35 Jahren wird nun Anklage erhoben: Sie müssen sich nun wegen Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Mannheimer Landgericht veranworten.
Der Vorfall war dramatisch: Mittwoch, 25. Februar 2015, etwa 22:00 Uhr. Es kommt zu einer Messerstecherei am Mannheimer Marktplatz. Außerdem wird mit scharfer Munition geschossen – aber niemand getroffen. Drei Personen werden durch Messerstiche verletzt, eine davon schwebt zunächst in Lebensgefahr. Glücklicherweise überleben alle den Vorfall.
Die Polizei nimmt innerhalb eines Tages sechs tatverdächtige Personen fest. Gegen fünf von ihnen – sie befinden sich im Alter zwischen 24 und 35 Jahren – erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. Gegen die andere tatverdächtige Person wurden die Ermittlungen eingestellt.
Konflikt eskaliert
Zunächst hätten sich die Beteiligten in der Mannheimer Innenstadt zum Essen verabredet, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Mannheim – offenbar wollte man sich „aussprechen“. In der Nähe des Marktplatzes sei es dann zu einem Streit gekommen, der dann in Gewaltausübung eskalierte.
Es begann laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Faustschlägen der Angeschuldigten gegen die Geschädigten. Ferner sei es aus einer Schusswaffe, die einer der Geschädigten gezogen habe, um die Angreifer auf Distanz zu halten, im Handgemenge zur Abgabe von vier ungezielten Schüssen gekommen.
Schließlich sollen einzelne Angeschuldigten Messer eingesetzt haben, heißt es laut Anklage. Im Rahmen des Kampfgeschehens habe einer der Geschädigten unter anderem einen Messerstich in den Thoraxbereich erlitten; der andere Geschädigte habe ferner eine Stichverletzung am Oberschenkel und eine Schnittverletzung am Oberarm erfahren.
Wie viele Verletzte?
Von den fünf Angeschuldigten befindet sich einer in Untersuchungshaft. Die übrigen Angeschuldigten befinden sich auf freien Fuß, da keine Haftgründe (Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) vorliegen.
Nach ersten Angaben der Polizei war nach dem Vorfall von „mindestens drei verletzten Personen“ die Rede. Die Anklage spricht dagegen nur von zwei Geschädigten. Tatsächlich wurden drei Personen verletzt – aber nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht alle von den nun Angeklagten.
Die dritte Person, teilt die Staatsanwaltschaft mit, sei von einem Querschläger der Schüsse, die abgegeben worden sind, erwischt worden. Dies könne aber nicht den Angeschuldigten zur Last gelegt werden, da die Schüsse – offenbar in Notwehr – von den Geschädigten abgegebenworden sind.