Mannheim, 04. August 2015. (red/pm) Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde fällt positiv aus – der weiteren Amtsperiode von Dr. Peter Kurz als Oberbürgermeister von Mannheim steht damit nichts mehr im Weg.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe
„Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim am 14. Juni 2015 und der zweite Wahlgang am 5. Juli 2015 sind gültig. Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.
Der Verpflichtung des für eine weitere Amtsperiode gewählten Oberbürgermeisters Dr. Peter Kurz am 19. September 2015 steht damit nichts mehr im Wege. Der Amtsinhaber war bei der Neuwahl mit absoluter Mehrheit im Amt bestätigt worden.
Der aus Mannheim stammende 52-jährige Jurist war zunächst Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim, ehe er im Jahr 1994 als Richter an das Verwaltungsgericht Karlsruhe wechselte. Im darauf folgenden Jahr promovierte er zum Dr. jur..
Von 1984 bis 1989 war Peter Kurz Bezirksbeirat der Schwetzingerstadt/Oststadt in Mannheim, danach bis 1999 Mitglied des Gemeinderats Mannheim, wobei er die SPD Gemeinderatsfraktion als deren Vorsitzender von 1994 bis 1999 geführt hat. Das Amt des hauptamtlich tätigen Bürgermeisters für Bildung, Kultur und Sport in Mannheim trat Dr. Kurz am 1. Februar 1999 an.
Am 17. Juni 2007 wurde Peter Kurz als Nachfolger von Gerhard Widder zum Oberbürgermeister der Stadt Mannheim gewählt und bekleidet dieses Amt seit dem 4. August 2007.“
Beitragsbild: Pressefoto von Daniel Lukac.