Stuttgart/Rhein-Neckar, 03. Februar 2016. (red/pro) Die Landesregierung hat nach unseren Informationen gestern eine Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, um unter anderem die „Bodycam“ für Polizeibeamte einzuführen. Die erste Anhörung soll noch vor der Landtagswahl erfolgen.
Der Kabinettsbeschluss kommt spät, aber immerhin. Damit ist der Weg eröffnet, in der kommenden Legislatur das Polizeigesetz dahin zu verändern, dass Polizeibeamte künftig im Einsatz eine Videokamera tragen dürfen, um das Verhalten des Gegenübers zu dokumentieren.
Polizeigewerkschaften fordern die Einführung schon lange. Der Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Mannheim, Thomas Mohr, sagte uns auf Anfrage: „Wir erleben immer mehr Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Bodycam fordern wir deshalb schon lange und begrüßen die Entscheidung von Innenminister Gall ausdrücklich.“
In anderen Ländern wie in Rheinland-Pfalz und Hessen können Beamte die Miniaturkameras bereits tragen. Diese filmen nicht ständig, sondern nur im direkten Einsatz. Sollte es zu Gewalt oder Widerstandshandlungen kommen, wird dies dokumentiert. Thomas Mohr: „Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wo die Bodycams bereits im Einsatz sind, machen uns zuversichtlich. Seit deren Einsatz ist die Zahl der gewaltsamen Übergriffe auf Polizisten deutlich zurückgegangen.“
Die Grünen sind gegen die Bodycam und hatten eine Änderung des Polizeigesetzes bislang blockiert. Offenbar ist der Druck aus der Polizei heraus vor der Wahl aber zu groß geworden.
Als „Pilot-Reviere“ sind nach unseren Informationen neben Revieren in Freiburg und Stuttgart die Reviere Mannheim-Innenstadt und Neckarstadt vorgesehen sowie das Polizeirevier Heidelberg-Innenstadt.