Stuttgart/Südwesten/Mannheim, 12. Oktober 2016. (red/pro) Der Landtag Baden-Württemberg hat heute die Änderung des Polizeigesetzes in zweiter Lesung beschlossen. Die Änderung ermöglicht die Einführung der Bodycam für Polizeibeamte. Der entscheidende Impuls für die „Körperkamera“ stammt aus Mannheim. Polizeipräsident Thomas Köber hatte sich Ende 2013 bei einem Besuch in Liverpool einen Eindruck verschafft und im November 2014 einen Konzeption vorgelegt.
Unter der grün-roten Landesregierung wurde die Body-Cam diskutiert, aber nicht beschlossen, weil die Grünen sich dagegen stellten. Dabei zeigen die Erfahrungen in England und seit einiger Zeit in Rheinland-Palz, dass sich dieses Instrument in Konfliktsituationen deeskalierend bewährt hat – insbesondere was tätliche Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte betrifft.
Sollte es dennoch zu einem Übergriff kommen, können die Aufnahmen einer Body-Cam außerdem als Beweismittel in einem Strafverfahren eingebracht werden.
„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in unserem Land“, kommentiert der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, in einer aktuellen Meldung.
Unsere Polizistinnen und Polizisten arbeiten Tag für Tag für unsere Sicherheit. Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt zu. Wir sind es ihnen schuldig, dass wir uns auch für ihre Sicherheit stark machen,
sagte Strobl.
In Hessen ist die Body-Cam schon im Regelbetrieb, allerdings als Schulterkamera. Für Baden-Württemberg ist eine andere Lösung geplant. Dabei tragen die Beamten die Kamera auf der Brust und das Gegenüber sieht in einem Display, das es gefilmt wird.
Die Polizei soll dann die sogenannte Pre-Recording-Funktion nutzen können. Die Kamera zeichnet kontinuierlich auf und überschreibt die Aufnahmen aus datenschutzrechtlichen Gründen kontinuierlich. Erst wenn auf den Aufnahmeknopf gedrückt wird, bleibt die Aufnahme zur Beweissicherung erhalten. Dadurch bleibt im Fall des Falles auch die Vorgeschichte dokumentiert.
In einer brenzligen Situation müssen sich die Polizistinnen und Polizisten auf die Eigensicherung konzentrieren können – und sich nicht als allererstes mit der Frage befassen, ob und wann ganz genau sie einen Aufnahmeknopf drücken. Das ist ein entscheidender Punkt für den Schutz der Polizei,
sagte Innenminister Strobl.
Die Polizeipräsidien in Mannheim, Stuttgart und Freiburg sollen zeitnah als Pilot-Präsidien mit Body-Cams ausgestattet werden. Nach der parlamentarischen Sommerpause 2017 soll ein Erfahrungsbericht über den Einsatz von Body-Cams vorgestellt werden.
Vergangene Großeinsätze wie der Kurdenkrawall in Mannheim oder die Gegendemonstration zum NPD-Bundesparteitag in Weinheim bezeugen eindrücklich, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Schutz benötigen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und konkret bei der Polizei,
erinnerte der CDU-Abgeordnete Georg Wacker (Wahlkreis Weinheim) an Großeinsätze, bei denen insgesamt fast 100 Polizeibeamte verletzt worden waren und sich die Strafverfolgung schwierig gestaltete.
Kritisiert wird die Umsetzung nun von der SPD.