Mannheim, 22. Oktober 2013. (red/pol) Die Polizei hat gestern erneut einen mutmaßlichen Sexualstraftäter festgenommen. Der 25-jährige Mannheimer soll eine 62-jährige und eine 18-jährige Frau mit einem Messer bedroht und zu vergewaltigen versucht haben. Nach Angaben der Polizei soll der Täter keine Tötungsabsicht gehabt haben. Die Ermittlungen dauern an. Der Deutsche ist wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz polizeilich bekannt. Ein Haftbefehl ist aktuell erlassen worden. Am Samstag hatte die Polizei den mutmaßlichen Mörder von Gabriele Z. in Grünstadt gefasst.
Gemeinsame Presseeinladung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
“Gestern, gegen 14.00 Uhr, ging eine 62-jährige Mannheimerin mit ihrem Hund in der Lauffener Straße (Maulbeerinsel) spazieren. Hierbei kam ihr ein Mann entgegen. Als der Unbekannte an ihr vorbei war, sprang er sie von hinten an, warf sie zu Boden und würgte sie. Er gab der 62-Jährigen zu verstehen, dass er sich „nur“ sexuell an ihr vergehen wolle. Dabei bedrohte er sein Opfer mit einem Messer. Als ein Zeuge hinzukam, flüchtete der Täter über einen dortigen Feldweg.
Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen führten zunächst nicht zum Erfolg.
Gegen 16.00 Uhr wurde dem Polizeipräsidium ein weiteres versuchtes Sexualdelikt an der Örtlichkeit „An der Kammerschleuse“ gemeldet. In diesem Fall wurde eine 18-jährige Mannheimerin in gleicher Weise angegangen. Durch ihre heftige Gegenwehr konnte sie den Täter in die Flucht schlagen.
Im Rahmen der sofort ausgelösten Großfahndung konnte schließlich kurze Zeit später ein 25-jähriger Mannheimer durch eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden.
Durch eines der Opfer wurde der 25-Jährige eindeutig als Täter wiedererkannt. Aufgrund der identischen Tatbegehung und ähnlicher Täterbeschreibungen steht er im Verdacht beide Straftaten begangen zu haben.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mannheim wird der Tatverdächtige noch heute dem Haftrichter vorgeführt, der dann über Anordnung einer Untersuchungshaft entscheidet.”