Rhein-Neckar, 11. März 2016. (red/pro) Der Deutsche Presserat, Selbstkontrollorgan der Print- und zunehmend auch Online-Medien, hat alle Beschwerden in Sachen “Diskriminierung” nach Köln offenbar zurückgewiesen. Nach inhaltlicher Prüfung. Trotzdem hält der Presserat daran fest, dass Ziffer 12.1 vor Diskriminierung warnt. Und das ist gut so.
Von Hardy Prothmann
Als wir vom Deutschen Presserat angefragt wurden, ob wir als Qualitätsmedium nicht Teil des Presserats werden wollten, habe ich mich gefreut – über die Wertschätzung, aber auch gesorgt, weil der Presse-Kodex eher die Print-Realitäten abbildet und zu wenig online.
Außerdem hatte ich Sorge, dass man uns massiv anschwärzt, weil wir vielen Leuten auf die Füße treten. Diese Sorge war unbegründet. Bis auf eine Gruppe – der grüne Landtagskandidat Gerhard Fontagnier und zwei weitere Vorstände von “Mannheim sagt Ja” haben sich massiv über uns beschwert und sind damit gescheitert. Eine Beschwerde von Herrn Fontagnier ist noch nicht entschieden, wir gehen von einer Ablehnung aus.
Wir können nicht die ganze Debatte darstellen – wenn Sie das Thema interessiert, googlen Sie. Wir beziehen aber klar Stellung. Aus unserer Sicht ist die Ziffer 12.1 gut und wichtig, um ein Grenze zu ziehen. Minderheiten müssen geschützt werden. Niemals absolut. Wenn einer Minderheit in wesentlichen Merkmalen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, muss man das benennen. Aber man muss nicht vereinzelte Straftaten Nationen zuordnen, denn Straftat ist Straftat und kennt erstmal keine Herkunft.
Die andere absolute Forderung, immer die Herkunft zu nenne, ist Quatsch. Wie nennt man das? “Der Tatverdächtige türkischer-italienischer Herkunft mit deutschem Pass…” oder “der deutsche Tatverdächtige, Sohn einer Frau von der Schönau und einem Mann vom Jungbusch, dessen Mutter Türkin war, während der Vater aus Schlesien stammte”? Das ist sowas von Quatsch – außer, es ist wichtig für die Story, dann kann man das aufschreiben, dann muss man das aufschreiben, wenn es wichtig ist.
Wir nennen nie die Herkunft von Straftätern – außer, wenn es bei Zeugenaufrufen nötig, ist. Dann geben wir “Merkmale weiter” – und ein “nordafrikanisches Erscheinungsbild” lenkt keinen Verdacht auf Türken oder Japaner. “Tatverdächtig ist ein Deutscher”, würden wir auch schreiben – dazu fehlen aber oft die Informationen. Nicht die Medien müssen hier transparener werden, sondern die Ermittlungsbehörden.
Es ist gut und wichtig, dass es Ziffer 12.1 gibt. Sie ist für uns das, wie sie benannt ist: Eine Richtlinie.
Konkret entscheiden wir immer redaktionell voll verantwortlich selbst.
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