Mannheim, 19. April 2016. (red/pro) Der grüne Stadtrat Gerhard Fontagnier und weitere Mitglieder des Vereins “Mannheim sagt Ja” haben im vergangenen Jahr mehrere Beschwerden gegen unsere Berichterstattung beim Deutschen Presserat eingereicht – diese führten allesamt nicht zur einer Missbilligung oder gar einer Rüge. Wir hatten bereits berichtet und dokumentieren nun die offizielle Stellungnahme zu einer Beschwerde vom Jahresende. Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde nicht nur einstimmig abgewiesen, sondern stellt im Gegenteil fest, dass der inkriminierte Artikel “Ausländerkriminalität journalistisch differenziert einordnet”. Herzlichen Dank an die Fachkollegen für das Lob!
Der grüne Stadtrat Gerhard Fontagnier hatte am 24. Dezember seine insgesamt dritte Beschwerde im Jahr 2015 gegen unsere Berichterstattung beim Deutschen Presserat eingereicht. Seine Beschwerde richtete sich gegen einen Artikel mit der Überschrift “Merkwürdige Meldungslage“. In diesem Text thematisierten wir Kriminalität durch Ausländer, insbesondere Flüchtlinge. Und wir kritisierten die Behörden für eine eben manchmal “merkwürdige Meldungslage”.
Wie Sie, liebe Leserinnen und Leser, das von uns gewohnt sind, haben wir auch diesen Vorgang transparent dokumentiert. Herr Fontagnier begründete seine Beschwerde so (Text inklusive Fehler im Original):
Hier werden Ethnien im Zusammenhang Straftaten erwähnt und zugeordnet ohne einen begründeten Sachbezug.
Herr Fontagnier bezieht sich auf Ziffer 12 des Pressekodex:
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Nun liegt die Stellungnahme des Deutschen Presserats vor. Der Beschwerdeausschuss stellt den Sachverhalt nochmals dar und schreibt dann unter “Erwägungen des Beschwerdeausschusses”:
Der Beschwerdeaussschuss gelangt zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung nicht gegen presseethische Grundsätze verstößt. Der Ausschuss prüfte die Beschwerde im Hinblick auf Ziffer 12 in Verbindung mit Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Textpassagen, in denen Straftaten in Verbindung mit der Herkunft von Tätern thematisiert wurden. Aus Sicht der Ausschussmitglieder handelt es sich vorliegend um eine Hintergrundberichterstattung über bandenmäßig organisierte Ausländerkriminalität, die faktenbasiert ist und politische Einordnungen und Schlussfolgerungen zieht. Der in Richtlinie 12.1 geforderte Sachbezug ist aus Sicht des Gremiums vorhanden, denn ohne die Nennung der Herkunft sind die Auswertungen von Polizeimeldungen und Statistiken sowie Betrachtungen der politischen Gegebenheiten nicht verständlich. Ausschlaggebend ist für den Ausschuss, dass keine pauschalen Aussagen über Ausländer getroffen werden und die Fallbeispiele journalistisch differenziert eingeordnet werden. Die Zeitung betont selbst in ihrem Text, dass man von ethnischen Zugehörigkeiten Krimineller nicht auf die gesamte Ethnie schließen dürfe.
Diese Entscheidung des sechsköpfigen Gremiums, darunter Zeitungschefredakteure, erging einstimmig.
Gerhard Fontagnier war beim Landtagswahlkampf Kandidat für Mannheim Nord. Er konnte auch nicht ansatzweise vom “Kretschmann-Trend” profitieren – ganz im Gegenteil. Den Wahlkreis hat der Eppelheimer AfD-Kandidat Rüdiger Klos gewonnen. Zuvor war Gerhard Fontagnier auch Teilnehmer von AfD-Gegenveranstaltungen, bei denen alte Damen und Herren von gewaltbereiten Antifa-Chaoten bespuckt, geboxt und zu Boden gebracht worden waren.
Das politische Mannheim kann wie in der Vergangenheit mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass Herr Fontagnier wieder einmal nicht darüber informiert, dass er mit einer Beschwerde gescheitert ist.
Wer sich einen Eindruck über den “Charakter” des Herrn Fontagnier machen möchte, liest diesen Artikel bei uns, erschienen am 15. April 2014, also vor zwei Jahren. Herr Fontagnier hatte damals Beschwerde gegen eine lokale Zeitung beim Deutschen Presserat eingereicht – mit Erfolg. Der Presserat missbilligte die diskriminierende Berichterstattung dieser Zeitung. Damals hatten wir noch nicht kritisch über Herrn Fontagnier selbst berichtet – wohl aber über die Zeitung. Damals fand Herr Fontagnier das Rheinneckarblog noch gut. Mittlerweile postet er mit Lust und Laune und sehr häufig Links zu Artikeln dieser Tageszeitung, die die Missbilligung durch den Presserat… genau, der Öffentlichkeit verschwiegen hat. Man könnte das auch so interpretieren: Unsere kritische Berichterstattung hat zwei sich ehemals nicht sehr “grüne” wieder zusammengeführt. 😉
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