Ludwigshafen/Koblenz/Rhein-Neckar, 07. Februar 2015. (red/pm/pro) Der Verein Gemeinsam-Stark-Deutschland darf am 8. Februar 2015 nur auf dem Vorplatz vor dem Hauptbahnhof in Ludwigshafen eine Kundgebung durchführen, nicht jedoch durch die Straßen der Innenstadt ziehen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt auf. … [Weiterlesen...]
Hooligans dürfen durch Ludwigshafen marschieren - Hooligan-Band "Kategorie C" darf spielen
Verwaltungsgericht hebt “Aufzug”-Verbot auf
Ludwigshafen/Neustadt/Rhein-Neckar, 06. Februar 2015. (red/pm/pro) Aktualisiert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat heute dem Eilantrag des Vereins „Gemeinsam stark Deutschland e.V.“ stattgegeben. Demnach dürfen die erwarteten rund 1.000 Anhänger der rechten Szene, darunter viele Hooligans, durch Ludwigshafen marschieren. Auch die in gewaltbereiten rechtsextremen Hooligan-Szene beliebte Band "Kategorie C" darf auftreten. … [Weiterlesen...]