Ludwigshafen/Koblenz/Rhein-Neckar, 07. Februar 2015. (red/pm/pro) Der Verein Gemeinsam-Stark-Deutschland darf am 8. Februar 2015 nur auf dem Vorplatz vor dem Hauptbahnhof in Ludwigshafen eine Kundgebung durchführen, nicht jedoch durch die Straßen der Innenstadt ziehen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt auf.
Von Hardy Prothmann
Die Stadt Ludwigshafen setzt sich mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom Freitag durch: Die für morgen angekündigte Kundgebung von „Gemeinsam stark Deutschland“ darf nicht durch die Stadt marschieren. Erlaubt wird lediglich eine stationäre Kundgebung vor dem Hauptbahnhof. In der Begründung (AZ: 7 B 10235/15.OVG) führt das Oberverwaltungsgericht an:
Für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sprächen die engen personellen Verflechtungen des Antragstellers zur gewaltbereiten Gruppierung HoGeSa, bei deren Demonstration in Köln am 26. Oktober 2014 es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen sei. So seien teilweise Vorstandsmitglieder des Antragstellers auch bei der HoGeSa aktiv gewesen. Für eine Distanzierung zu HoGeSa lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor. Hiergegen spreche insbesondere die Ankündigung eines Auftritts einer Band, die ebenfalls bei der Demonstration in Köln gespielt habe und als identitätsbildender Faktor der gewaltbereiten Fußballszene einzustufen sei, deren Konzerte zu einem nennenswerten Teil von Hooligans besucht würden.
Ob der Auftritt der Band „Kategorie C“ erlaubt wird, ging aus der Pressemitteilung nicht hervor.
Für die Sicherheitslage bedeutet die Untersagung des Aufzugs der Hooligan-Bewegung eine deutliche Verbesserung, da eine stationäre Veranstaltung polizeilich intensiver abgesichert werden kann.
Die Stadt Ludwigshafen und die Polizei reagierten erleichtert:
Wir sind hoch zufrieden, dass das OVG die Rechtsauffassung der Stadt und der Polizei so nachhaltig stützt. Damit haben wir nun die Bestätigung, dass wir sehr sorgfältig abgewogen haben zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Wir wünschen uns nun einen friedlichen Verlauf der Versammlungen, die morgen in Ludwigshafen stattfinden werden, und appellieren an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das Ihre dazu beizutragen,
teilten Ordnungsdezernent Dieter Feid und Polizeipräsident Jürgen Schmitt per Pressemitteilung mit. Außerdem sei die Veranstaltung von 14-17 Uhr verkürzt und die Band „Kategorie C“ dürfe nicht auftreten.