Mannheim/Rhein-Neckar, 30. April 2014. (red/pm) Der Stadt Mannheim liegt ein Einzelantrag vor, den Friedrichsplatz in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eintragen zu lassen. Die Stadt und das Regierungspräsidium haben den Antrag geprüft. Eine Änderung des Schutzstatus für den Friedrichsplatz insgesamt wird nicht erfolgen.
Information der Stadt Mannheim:
„Der Friedrichsplatz als Schmuckplatz ist insgesamt als sogenanntes „normales“ Kulturdenkmal nach § 2 DSchG Baden-Württemberg geschützt. Der Kunsthallenbau, der sogenannte Billingbau, wurde im Juli 1987, der Wasserturm im Oktober 1987 als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach § 12 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Baden-Württemberg in das Denkmalbuch eingetragen. Beide Bauwerke genießen demzufolge über den besonderen Substanzschutz hinaus auch einen Umgebungsschutz.
Mit diesen beiden Eintragungen wurde durch das damalige Landesdenkmalamt schon 1987 geprüft, ob die Jugendstilanlage ebenfalls als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung gewertet werden kann. Durch verschiedene bauliche und gestalterische Veränderungen, wie zum Beispiel dem Bau der Tiefgarage mit den Zu- und Abfahrten, hat man seinerzeit allerdings ganz bewusst auf eine Eintragung des Friedrichsplatzes in das Denkmalbuch verzichtet.
Keine Grundlage für für Satzungserlass
Um einen neuen Eintrag ins Denkmalbuch machen zu können, wie von Niels Gormsen, Baubürgermeister der Stadt Mannheim von 1973 bis 1988, gefordert, müsste vom Gemeinderat zunächst eine entsprechende Satzung erlassen werden. Für einen solchen Satzungserlass entsprechend § 19 DSchG besteht aus denkmalfachlicher Sicht keine Grundlage. Durch die Anwendung des § 19 könenn ein Abbruch und der Neubau eines Bauwerks – wie im aktuellen Fall des Kunsthallenbaus – nicht verhindert werden.
Das Ergebnis der Prüfung ist gleich dem Ergebnis von 1987. Für den Erlass einer Satzung für die Gesamtanlage besteht aus denkmalfachlicher Sicht keine Grundlage.“