Weinheim, 27. Juli 2018. (red/pro) Nach einem dem RNB vorliegenden Schreiben an die Mitglieder des Gemeinderats Weinheim, soll der noch amtierende Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) bereits 2017 den Verkauf der Burgruine Windeck eingefädelt haben. Aktuell haben wir um Bestätigung der Echtheit des Schreibens die Verwaltung angefragt und berichten entsprechend unter Vorbehalt.
Sollte das uns vorliegende Schreiben echt sein – wovon wir ausgehen – laufen die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Oberbürgermeister Heiner Bernhard direkt mit einem Privatinvestor bereits seit mindestens 2017.
Ende des vergangenen Jahres soll eine in Auftrag gegebene gutachterliche Prüfung abgeschlossen und im Januar der Kaufpreis von 140.000 Euro für die Burg und insgesamt 3.500 Quadratmeter Grundfläche festgestellt worden sein.
Zusätzlich solle der Käufer ausstehende Gelder aus einem Vertrag in Höhe von rund 32.000 Euro übernehmen. Der vermögende Privatinvestor soll dem zugestimmt haben und kaufbereit sein. Einem Verkauf müsste der Gemeinderat zustimmen.
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Als Begründung führt das Schreiben an, dass ein Privatinvestor eine solche Spezialimmobilie besser vermarkten könne als die Kommune Weinheim mit ihren begrenzten Mitteln. Es gäbe bereits erfolgreiche Beispiele von Privatisierungen.
Laut Schreiben sichere sich die Stadt ein Rückkaufsrecht zu gleichen Kaufpreiskonditionen, sollte länger als ein Jahr keine Bewirtung auf der Ruine, einem beliebten Ausflugziel, stattfinden.
Die Stadt soll laut Schreiben die Burgruine 1978 für damals stolze 300.000 Mark gekauft und in den Folgejahren rund eine Million Mark für Sicherungsmaßnahmen ausgegeben haben. Die jährlichen Unterhaltungskosten lägen bei rund 12.000 Euro.
Wir haben die Stadt Weinheim dazu um kurzfristige Stellungnahme per email angefragt. Telefonisch waren weder die Pressestelle, noch das Büro des Oberbürgermeisters und dessen Referentin zu erreichen.
Anm. d. Red.: Bitte betrachten Sie diese Nachricht bis zur Bestätigung des Schreibens vom 24. Juli als nicht vollständig verifiziert. Aufmachung und Inhalt des fünfseitigen Schreibens (vier Seiten Text, eine Seite Lageplan) wirken authentisch und tragen eine Unterschrift.