Rhein-Neckar/Stuttgart. (red/pm) “Der Rechnungshof bescheinigt über den Verfassungsbruch (Ausschaltung des Parlaments) hinaus weitere Verstöße gegen die Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung. Besonders gravierend ist, dass Mappus und Co. wirtschaftlich nachteiliges Handeln für das Land attestiert worden ist”, sagte Uli Sckerl, Obmann im Untersuchungsausschuss (UA) und parl. Geschäftsführer der Fraktion der Grünen. Den EnBW-Deal bezeichnet er als “Bankrotterklärung”.
Information Bündnis90/Die Grünen:
“Die Landtagfraktion GRÜNE sieht sich durch das am Dienstag, 26. Juni 2012, vorgelegte Gutachten des Rechnungshofes in ihrer Einschätzung der EnBW-Transaktion bestätigt.
“Schallender kann eine Ohrfeige gar nicht sein. Die Zwillinge von Baden-Württemberg werden buchstäblich abgewatscht. Nicht nur Mappus, sondern auch der CDU und der FDP wird nun vor Augen geführt, dass die Transaktion unter Verletzung zahlreicher Rechtsvorschriften erfolgt sei: fehlende Risikobewertung, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung, kein wichtiges Landesinteresse, selbstverschuldeter Zeitdruck, Beauftragung ohne Ermächtigung etc.”, so Sckerl. “Das ist eine einzige Bankrotterklärung für Mappus und alle, die politisch diesen Deal gebilligt haben.”
Für den Untersuchungsausschuss sei die Prüfung des Rechnungshofes eine wichtige Bestätigung. Sie legitimiere seinen Auftrag, alle noch offenen Fragen, einschließlich die zur Angemessenheit des Kaufpreises, lückenlos aufzuklären. “Wer jetzt noch gegen die Schiedsklage wettert, hat nichts verstanden”, sagte der GRÜNEN-Sprecher weiter.
“Ich möchte mir nicht vorstellen, was los gewesen wäre, wenn das Land nicht vorsorglich die Klage erhoben hätte und nun diese Missstände öffentlich werden.” An die CDU-Fraktion richteten die Landtags-GRÜNEN die Frage, wie lange man noch diese Machenschaften des ehemaligen Ministerpräsidenten verteidigen wolle. Der UA habe die große Chance, die erfolgte gravierende Verletzung der Rechte des Parlamentes nun wettzumachen.
Abschließend wies Sckerl darauf hin, dass der Rechnungshof die Frage der Angemessenheit des Kaufpreises nicht geprüft habe. Prüfrahmen sei ausschließlich die Frage gewesen, ob ein rechtlich ordnungsgemäßes und wirtschaftlich fundiertes Bewertungsverfahren stattgefunden habe.”