Rhein-Neckar, 27. Januar 2020. (red/pm) Zum Start des aktuellen Förderprogramms für Landärztinnen und Landärzte freut sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha über einen Mittelzuwachs: In den kommenden zwei Jahren investiert das Land jeweils zwei Millionen Euro als Starthilfe für Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum. Dies teilte Lucha am Montag (27. Januar) in Stuttgart mit.
Information des Ministeriums für Soziales und Integration:
„Unser Förderprogramm Landärzte war in den letzten beiden Jahren so erfolgreich, dass bereits nach kurzer Zeit alle Mittel verausgabt waren. Mit dem neuen Landeshaushalt können wir künftig viel mehr Ärztinnen und Ärzten einen Zuschuss für ihre Startinvestitionen geben, wenn sie sich in Fördergemeinden im ländlichen Raum niederlassen“, sagte der Minister.
Ziel der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „Landärzte“ sei die Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Dies gelte für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es heute schon Versorgungsengpässe gebe bzw. perspektivisch geben könnte. Ein Hausarzt erhält bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlässt, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Förderfähig sind Investitionskosten wie etwa der Erwerb oder die Errichtung der Praxis sowie Ausgaben für die Ausstattung. Seit Beginn des Förderprogramms in 2012 wurden insgesamt schon mehr als 130 Ärztinnen und Ärzten mehr als insgesamt 2,5 Millionen Euro Landeszuschüsse gewährt.
Vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versorgung notwendig
„Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, in der ambulanten ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum tätig zu werden, sind in erster Linie gute Rahmenbedingungen notwendig. Mit unserem Förderprogramm leisten wir bei den Investitionskosten einen wichtigen Beitrag. Das ist jedoch nur ein Baustein von vielen notwendigen – hier müssen ärztliche Selbstverwaltung, Bund, Land und Kommunen gemeinsam daran arbeiten“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha weiter. So gebe es weitere Modellprojekte im Bereich der ambulanten Versorgung, wie etwa die Erprobung genossenschaftlicher Hausarztmodelle oder in der sektorenübergreifenden Versorgung.
Die Fördergebiete werden anhand von bestimmten Kriterien definiert. Zunächst muss die Gemeinde in einem Planungsbereich liegen, der nach den Kennzahlen der Bedarfsplanung offen bzw. partiell geöffnet ist. Dies stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Baden-Württemberg jeweils per Beschluss fest. Darüber hinaus werden nur Gemeinden des ländlichen Raums im Förderprogramm berücksichtigt. Zuletzt wird der individuelle Versorgungsgrad je Gemeinde geprüft. Dies geschieht durch einen Abgleich mit den aktuell geltenden allgemeinen Verhältniszahlen (Einwohner- / Arztrelation) der Bedarfsplanungsrichtlinie.
Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/medizinische-versorgung/haus-und-landaerzte/.”