Mannheim, 26. November 2015. (red) Heute ist die Klage Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH gegen Hardy Prothmann, verantwortlicher Redakteur des Rheinneckarblog, vor dem Landgericht Mannheim verhandelt worden. Ein Urteil der 3. Zivilkammer (Pressekammer) ist noch nicht ergangen und wird nach Urteilsspruch zugestellt. Nach unserem Eindruck werden die Richter für die Klage der Zeitung entscheiden.
Der Vorsitzende Richter Matthias Stojek machte noch vor dem Austausch von Argumenten klar, welcher Seite er zugeneigt sei. Im Kern geht es um die Bewertung von zwei Sätzen und die Frage, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Werturteile, also Meinungen handelt.
Meinung oder Tatsache?
Die Richter erweckten den Eindruck, dass sie der Klägerin folgen und Tatsachenbehauptungen erkennen. Der Beklagte argumentierte, dass es sich um Meinungsäußerungen handelt. Dies führte er umfangreich mit Angaben zur Person, zum Hintergrund der journalistischen Arbeit des betreffenden Artikels aus und verwies ebenso darauf, dass selbst der MM-Chefredakteur öffentlich eingestanden hatte, dass die Redaktion fehlerhaft gearbeitet hat. Der Vorsitzende Richter Stojek und die beiden Kollegen zeigten sich davon unbeeindruckt.
Der Versuch einer Abwägung, inwieweit die angegriffenen Äußerungen Meinungen sein könnten, fand nicht statt. Richter Stojek machte gleich zu Beginn klar, dass er Tatsachenbehauptungen erkennt: „Kann man schlimmer getroffen werden?“ Zuvor benannte er den Mannheimer Morgen als Unternehmen mit 50-jähriger Tradition und dass er und seine Kollegen zu dessen „Verkehrskreisen“ gehörten.
Näher benennen können wir die Äußerungen nicht, da das eine Wiederholung der streitgegenständlichen Sache wäre.
Da die Parteien keinen Vergleich herbeiführen konnten – die Klägerin vertrat die Auffassung, dass der Beklagte die Gerichtskosten zu tragen haben und einen erheblichen Teil der Anwaltskosten -, wird nun das Urteil erwartet. Die verurteilte Partei muss dann die gesamten Kosten tragen.
Hohe Kosten – Gang nach Karlsruhe
Da wir davon ausgehen, dass der Klage stattgegeben wird, bedeutet dies, dass uns dieser Prozess rund 7.000 Euro kosten wird. Wir werden das Urteil prüfen und vor das Oberlandesgericht Karlsruhe gehen, dort entstehen dann nochmals Kosten in ähnlicher Höhe.
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So berichtete übrigens die Süddeutsche Zeitung im Vorfeld des Prozesses.