Mannheim, 26. März 2015. (red/pm) Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein Inklusionsgesetz vorgelegt, dass die schulische Inklusion erstmals in verbindliche Form bringt. Das Gesetz bringe positive Veränderungen und stärke das Elternrecht, teilt die Stadt mit. Die Eltern können zukünftig wählen, ob ihr Kind eine Regel- oder eine Sonderschule besucht.
Information der Stadt Mannheim:
„Die Bildungswegkonferenzen sollen zukünftig den Eltern, die sich für eine inklusive Beschulung entscheiden, eine geeignete Schule vorschlagen. Allgemeine Schulen, die Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch unterrichten, sollen durch zusätzliche Sonderpädagogen unterstützt und die inklusiven Bildungsangebote grundsätzlich gruppenbezogen gestaltet werden.
Das Land unterstützt die Kommunen auch bei baulichen Maßnahmen und beim Mehraufwand für Lernmitteln mit einer jährlichen Ausgleichszahlung. Außerdem kündigte das Land an, sich an den zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für die Jugendhilfe zu beteiligen. Die für die Schülerbeförderung an die Kommunen geleisteten Beträge in den kommenden Jahren sollen erhöht werden.
Unterstützung des Landes
Die Unterstützung des Landes beläuft sich ab 2015 bereits auf 18 Millionen Euro und steigt bis 2019 auf 30 Millionen Euro an. Das entspricht vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern. Unklar ist jedoch für die Kommune die exakte Kostenentwicklung vor Ort. Die Grundaussage des Gesetzes heißt, dass Inklusion eine Aufgabe aller Schularten und aller Schulen sei und sieht nur geringen Möglichkeiten des Staatlichen Schulamts vor, von der Schulwahl der Eltern abzuweichen.
Das hätte Folgen, wenn der Schulträger aufgrund des Rechtsanspruchs gezwungen wäre, inklusive Unterrichtsformen an Schulen einzurichten, die aus Kostengründen oder Gründen der regionalen Schulentwicklung dafür zum fraglichen Zeitpunkt nicht vorgesehen sind. Aus Sicht der Kommunen ist daher das Staatliche Schulamt in seiner Funktion zu stärken, Elternwillen und Schulentwicklung in Einklang zu bringen.
Das betrifft insbesondere die Durchsetzung der vom Land vorgeschlagenen Gruppenlösung. Derzeit wird zwischen Land und Städtetag über diese Fragen diskutiert, die zu einer beidseitigen Zufriedenheit beantwortet werden müssen.“