Rhein-Neckar/Stuttgart, 25. März 2020. (red/pro) Aktualisiert. Ab heute sollten Solo-Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Soforthilfen des Landes zwischen 9.000 und 30.000 Euro beantragen können. Das klingt gut und die Landesregierung feiert sich dafür – es gibt nur ein Problem: Der Server ist nicht erreichbar.
Von Hardy Prothmann
Auch das Rheinneckarblog gehört zum Kreis der vielen Unternehmen, denen massiv Umsätze durch die Corona-Krise weggebrochen sind. Die Aussicht auf eine Soforthilfe durch das Land stellt für uns wie für andere eine wichtige Möglichkeit dar, um in den kommenden Monaten liquide zu bleiben, denn Kosten laufen weiter, Mitarbeiter erwarten Lohn- und Honorzahlungen, während unsere wichtigste Einkomensquelle, die Werbeeinnahmen, massiv eingebrochen sind. Wir haben anderen betroffenen Unternehmen zugesichert, die Verträge ruhen zu lassen – so viel Fairness muss sein und ist selbtverständlich.
Nun ist der Antrag ausgefüllt, man darf ihn aber nicht per Post oder email schicken, sondern kann ihn nur über das Portal bw-soforthilfe.de einreichen. Doch der Server ist seit Beginn an down.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – es war klar, dass die Website einen erheblichen Andrang finden würde. Wieso es keine Einreichungsmöglichkeit per email gibt, ist absolut unverständlich. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied, ob man die Anträge nun über ein Formular hochlädt oder per email verschickt.
Ebenso absolut unverständlich ist der Ablauf. Man muss ein PDF-Dokument ausfüllen, dieses ausdrucken, unterschreiben, einscannen oder abfotografieren und dann wieder hochladen. Das bedeutet, dass alle Angaben aller Anträge dann durch Mitarbeiter im Ministerium händisch eingepflegt werden müssen – das klingt eher nach Beschäftigungsprogramm, denn Soforthilfe.
Es zeigt sich wieder einmal, dass es mit der Digitalisierung im Ländle erheblich hapert.
Hinzu kommt ein vollständig irritierender Hinweis zum „Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bwz. Liqudiditätsengpass oder Umsatzeinbruch“. Hier soll man also Gründe benennen. In der Fußnote 11 steht dazu als Hinweis:
„Ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche sind kein ausreichender Grund für eine Förderung. Bitte nutzen Sie die FAQs auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums als Ausfüllhilfe.“
Was ist mit „ein schlichter Verweis“ gemeint? Was mit „kein ausreichender Grund“? Das wird nicht erklärt. Die FAQ auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums haben wir gesucht und nicht gefunden – einen Link hätte man einfach setzen können, doch den gibt es nicht.
Aktualisierung, 22:32 Uhr
Uns ist es nach sehr vielen Versuchen über Stunden gelungen, die Website aufzurufen, die anscheinend von den Handelskammern angeboten wird. Alles ausgefüllt, Antrag angefügt, auf Absenden gedrückt. Und dann kam diese Meldung
Aktualisierung, 26. März 12:39 Uhr
Bis zum morgen sind laut Wirtschaftsministerium rund 20.000 Anträge eingegangen, wie auf RNB-Anfrage mitgeteilt worden ist. Am Nachmittag wolle man erneut Bilanz ziehen. Die Website ist teils erreichbar, aber weiterhin teils eben nicht. Zahlen, wie viele Personen und Betriebe bis zehn oder 50 Mitarbeiter es im Südwesten gibt, konnte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage nicht mitteilen.
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