Rhein-Neckar/Mannheim, 25. März 2020. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte am 24. März 2020 gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine Presseinformation veröffentlicht und kurz darauf zurückgezogen – mit der dringenden Bitte, diese “aus der Veröffentlichung” zu nehmen. Das behördliche Chaos nach dem “unklaren Betretungsverbot” geht weiter.
Von Hardy Prothmann
Die Lokalzeitung Mannheimer Morgen hält sich für ein Qualitätsmedium – ist aber keins, wie das RNB schon sehr oft kritisch überprüft belegt dargestellt hat.
Aktuell liefert die Postille wieder ein krasses Beispiel von Inkompetenz, ist damit aber in guter Gesellschaft.
Fehlerhafte Behördenmeldung – doch was ist falsch?
Am 24. März 2020, um 17:35 Uhr, wird eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim versendet. Darin heißt es:
“Mannheim (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des
Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Mannheim Anträge auf Erlass von
Strafbefehlen gegen bislang zwei Beschuldigte wegen Verstößen gegen das
Infektions-schutzgesetz gestellt.
Beantragt wurden Geldstrafen über 9.600,- Euro und 12.000,- Euro gegen Gastwirte
welche entgegen der CoronaVO der Landesregierung ihre Gaststätten nicht
geschlossen hatten.
Das Polizeipräsidium Mannheim hat darüber hinaus bereits eine Vielzahl weiterer
Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, u.a. auch gegen
das Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und
sonstigen Ansammlungen vorgelegt.
Die Strafanzeigen werden kurzfristig bearbeitet. Soweit hinreichender
Tatverdacht besteht, wird umgehend öffentliche Klage erhoben werden.
Die Ermittlungen in diesen Fällen werden durch die Staatsanwaltschaft Mannheim,
Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren sowie Ermittlungsbeamte/
Kriminalbeamte des Polizeipräsidiums Mannheim geführt.”
Hechelnde Melderei und dann – delete
Diese Meldung wurde gemäß dem Motto “schnell raus damit, damit man erster ist”, auf der Website “morgenweb.de” verbreitet.
Um 18:11 Uhr folgte diese Meldung.
“POL-MA: Mannheim: Dringend!!! – Pressemitteilung zu “Corona-Partys”
bitte aus der Veröffentlichung nehmen; Neues folgt
Mannheim (ots) – Bitte die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim nicht veröffentlichen. Sie ist nicht
vollständig korrekt und befindet sich im Überarbeitungsmodus.”
Bis in den Abend hinein verbreitete die Lokalzeitung die offenbar nicht korrekte Meldung und löschte sie dann irgendwann – ohne jeden transparenten Hinweis, wieso und warum.
Nein, die Suche hilft nicht weiter. Die Zeitung hat eine behördliche Fakenews, eine Falschinformation, eine falsche Information ohne jede Gegenprüfung veröffentlicht und verbreitet.
Kritisch und transparent? Unbekannte Vokabeln für den MM
Beispringen kann man ihr, weil die Quelle eine “Offizialquelle”, also eine behördliche Information war. Hier sollte man eigentlich “vertrauen” können – Gegenrecherche empfiehlt sich aber vor allem dann immer, wenn das Thema heikel ist. Ob bei einem Unfall der Blechschaden nun pauschal 4.000 Euro beträgt oder 3.759,33 Euro, ist für die Öffentlichkeit nicht besonders relevant.
Angesichts der aktuellen Lage ist es aber von erheblicher Bedeutung, ob Gastwirte wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung erhebliche Strafen zu erwarten haben – denn das könnte “Signalwirkung” haben.
Offenbar wollte man behördlich ein “Signal” setzen, was sich auch aus dieser Formulierung herauslesen lässt:
“Die Strafanzeigen werden kurzfristig bearbeitet. Soweit hinreichender
Tatverdacht besteht, wird umgehend öffentliche Klage erhoben werden.”
Dieser Satz ist ganz erstaunlich. Werden Strafanzeigen sonst “langfristig” bearbeitet? Wir nicht auch sonst “umgehend” Klage erhoben? Kann man auch “nicht-öffentlich Klage erheben”?
Was hat das zu bedeuten?
Unabhängig von diesen naheliegenden Fragen darf man gespannt sein, ob dieser “Leuchtturm des Lokaljournalismus”, also der Mannheimer Morgen, seine Leserinnen und Leser darüber aufklären wird, wieso man ohne Gegenrecherche Meldungen freisetzt und diese dann ohne jede Erklärung wieder löscht. Geht so “Qualitätsjournalismus”?
Wie lösen die Behörden die fehlerhafte Meldung auf?
Unabhängig vom Delete-Journalismus der Provinzzeitung hat das RNB klare Fragen an die Behörden. Hinter der Bezahlschranke.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gab am 24. März eine Meldung zu Strafen gegen Gastwirte.
Diese Meldung wurde vom Polizeipräsidium Mannheim veröffentlicht und dann wieder gelöscht.
Diesen Vorgang nehmen wir mit erheblichem Staunen zur Kenntnis, weil man weitergedacht davon ausgehen muss, dass eine Behörde öffentliche Informationen ohne jeden Hinweis einfach so wieder löscht und sich die Frage stellt, ob dies auch bei Ermittlungen der Fall sein könnte, also Informationen wie in Ermittlungsakten zusammengetragen, nachträglich manipuliert werden könnten.
Wieso wurde die Mitteilung gelöscht, statt sie kenntlich zu korrigieren?
Was ist inhaltlich falsch an der Mitteilung?
Wer ist dafür verantwortlich?
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Wir halten das für einen politischen Vorgang – denn das Thema ist heiß. Arbeiten die Behörden politisch? Wenn nein, bitten wir um Begründung, warum dem nicht so ist.
In welchen Stadtteilen befinden sich die Gastronomien?
Um welche Arten von Gastronomien handelt es sich dabei – um hochwertige oder eher “Freundschaftsvereine”?
Wer hat die mutmaßlichen Verstöße festgestellt – die Polizei oder der kommunale Ordnungsdienst?
Welcher Art waren die mutmaßlichen Verstöße?
Wann wurden beim Amtsgericht die Strafbefehle beantragt?
Sind behördliche Falschmeldungen geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören? Wenn nein, begründen Sie das bitte.
Gab es von anderen Behörden eine “Einwirkung” tätig zu werden? (Tipp: Bleiben Sie bei der Wahrheit)
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Prothmann