Monsheim/Rhein-Neckar, 24. November 2017. (red/pro) Die Phoenix 2010 GbR hat ein rund 100.000 Quadratmeter großes Gründstück in Monsheim erworben. Hier soll ein Logistikzentrum entstehen. Widerstand erfährt der Käufer nicht – anders als in Heddesheim vor einigen Jahren. Die GbR ist als Gesellschaft nicht auskunftspflichtig. Dahinter sollen die KMP Holding GmbH sowie die Profi-Log Logistik GmbH, beide Heddesheim stecken. Beide Firmen gehören Karl-Martin Pfenning, der mit der Immobilie in Heddesheim ein Millionengeschäft gemacht hat. Denn anders als verkündet, war das keine Jahrhundertinvestition des Familienbetriebs, sondern wurde vor Fertigstellung an einen Hamburger Immobilienfonds verkauft (siehe hier). Unser Artikel zeigt auf, wie der Ablauf bis heute in Monsheim war.
Unser Leser/innen aus Baden-Württemberg und Hessen sollten wissen, dass die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz teils andere sind. Die Verbandsgemeinde Monsheim ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Alzey-Worms – so eine Art „Mini“-Landratsamt für sieben Ortsgemeinden.
Die Ortsgemeinden sind rechtlich selbständig, haben alle als politisches Gremium (Haushalt, Steuern, Gebühren) einen Gemeinderat und einen ehrenamtlichen Ortsbürgermeister. Eine eigene Verwaltung haben die Ortsgemeinden aber nicht. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag und hat ebenfalls eine Verbandsgemeinderat. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Orts- bzw. Stadtbürgermeister gebunden. Hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Monsheim ist seit 2003 Ralph Bothe (SPD).
Herr Bothe hat unseren schriftlich gestellten Fragenkatalog lobenswert ausführlich wie folgt beantwortet:
Erstkontakt Juni 2016
Wann ist das Unternehmen an Sie oder die Gemeinde Monsheim herangetreten?
Nach den Aufzeichnungen in meinem Terminkalender fand ein erstes persönliches Gespräch mit Herrn Ortsbürgermeister Röhrenbeck und Vertretern der Firma Pfenning am 21. Juni 2016 statt. Es ist davon auszugehen, dass es zuvor bereits telefonischen Kontakt gab, um diesen Termin zu vereinbaren. Allerdings liegen darüber keine Notizen vor. Ob es zuvor Kontakte zu Vertretern der Ortsgemeinde Monsheim gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wie groß ist das gemeindliche Grundstück auf der betreffenden Fläche?
Die Gemeinde hat eine Fläche von 100.990 Quadratmeter (vorbehaltlich der endgültigen Vermessung) in dem Gewerbegebiet Monsheim-Ost, Gleichgewann II veräußert.
Großflächige Entwicklung angestrebt
Welche Überlegungen zur Ansiedlung welcher Branchen wurden in den vergangenen Jahren faktisch in den zuständigen Gremien diskutiert?
Die Verbandsgemeinde Monsheim hat gemeinsam mit den verbandsangehörigen Ortsgemeinden im Jahr 2001 die „Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH“ (WFG) gegründet. Die WFG hat in den Folgejahren insbesondere das Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ in Monsheim entwickelt und erschlossen, sowie die Gewerbeansiedlungen an den Standorten Flörsheim-Dalsheim und Mörstadt unterstützt. In den ersten Jahren verlief die Nachfrage für Gewerbegrundstücke in der Region sehr zurückhaltend. Dies betrifft sowohl Erweiterungswünsche ortsansässiger Unternehmen, wie auch die Ansiedlung auswärtiger Firmen. In dem Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ entwickelte sich in dieser Zeit ein regionales Nahversorgungszentrum mit zahlreichen Filialunternehmen des Einzelhandels. Erst durch die Ansiedlung des Distributionszentrums Südwest der Firma Deichmann ist die Nachfrage aus dem Bereich Logistik für den Standort Monsheim sprunghaft angestiegen. Insbesondere der Standort des jetzigen Gewerbegebietes Monsheim-Ost rückte in den Fokus der Projektentwickler.
Da in den bestehenden Gewerbegebieten noch ausreichend Flächen für die Ansiedlung kleiner und mittlerer, insbesondere bereits ortsansässiger Betriebe vorhanden war, wurde das Gebiet „Monsheim-Ost“ in den Gremien von Beginn an als Standort für großflächige Unternehmensansiedlungen vorgesehen und behandelt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in der benachbarten Stadt Worms das geplante große Gewerbegebiet „Am hohen Stein“ nicht realisiert werden konnte und sich danach auch über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Alzey-Worms und die Wirtschaftsförderung Frankfurt – Rhein-Main die Anfragen für großflächige Ansiedlungen häuften.
Aus der Vielzahl bis dato vorliegender Anfragen und Interessenbekundungen wurden schließlich durch die kommunalen Gremien und die Verwaltung mehrere Interessenten ausgewählt, welche am 09.11. und 28. November 2016 die Möglichkeit hatten, Ihre Konzepte vor einem relativ großen Gremium aus Vertretern aller Fraktionen der Ortsgemeinderäte Flörsheim-Dalsheim, Offstein und Monsheim sowie der Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordneten der genannten Gemeinden (da es sich formal um ein interkommunales Gewerbegebiet der drei Gemeinden in der Gemarkung Monsheim handelt) vorzustellen. Nach der Vorstellung erarbeitete die Verwaltung eine Vergleichsmatrix und das genannte Gremium fasste einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss (bei einer Enthaltung).
Wann hat welches Gremium über den Verkauf entschieden?
Der Ortsgemeinderat Monsheim hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 entschieden, das Vorhaben der Firma Pfenning mit der höchsten Priorität aller Bewerber zu versehen und die Verwaltung aufgefordert, Verkaufsverhandlungen mit dem Unternehmen aufzunehmen. (Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt bei einer Gegenstimme, keine Enthaltung)
Nachdem der Verkaufsvertrag endverhandelt war, erfolgte die Zustimmung des Ortsgemeinderates Monsheim zu dem Verkauf in der Sitzung am 19.06.2017. (Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung)
Gelände ist verkauft
Ist dieses bereits veräußert worden? Wenn ja, wann?
Das Grundstück wurde bereits veräußert. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 15. September 2017 unterzeichnet.
Wer ist der Erwerber des Grundstücks?
Erwerber des Grundstücks ist die Phoenix 2010 GbR mit Sitz in Heddesheim. Gesellschafter der GbR sind die KMP Holding GmbH und die Profi-Log Spedition GmbH, beide ebenfalls mit Sitz in Heddesheim.
Wie hoch sind die Quadratmeterpreise für Gewerbeflächen im Gebiet der Verbandsgemeinde?
Da in unserer Verbandsgemeinde in der Regel höchsten 1 – 2 Gewerbeflächen pro Jahr veräußert werden, würde eine Beantwortung dieser Frage konkrete Rückschlüsse auf einzelne Grundstücksgeschäfte zulassen. Daher kann die Frage unter Hinweis auf die schützenswerten Belange privater Dritter nur dahingehend beantwortet werden, dass die hiesigen Preise für Gewerbeflächen sich nach unserer Kenntnis im üblichen Bereich für den Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms bewegen.
Bebauungsplan seit Ende September
Wurde bereits ein Bebauungsplan beschlossen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Ja, der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Monsheim – Ost, Gleichgewann II“ in der Sitzung des Gemeinderates am 25. September 2017. (Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt, keine Gegenstimme, keine Enthaltung)
Gab es eine Bürgerbeteiligung? Wenn ja, welcher Art?
Ja, es gab eine Bürgerbeteiligung. Für die Öffentlichkeit gab es drei Mal während des Verfahrens gemäß der Regelungen im Baugesetzbuch die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzutragen:
1) Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
3) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Von wann bis wann war/ist die Auslage des Bebauungsplans erfolgt?
1) Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.12.2016)
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 08.02.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme von der Öffentlichkeit eingegangen.
2) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 19.05.2017)
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.05.2017 bis einschließlich 30.06.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme von der Öffentlichkeit eingegangen.
3) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.08.2017)
Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.08.2017 bis einschließlich 04.09.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme von der Öffentlichkeit eingegangen.
Grund für die erneute Beteiligung:
Da nach der Abwägung der in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwände, Anregungen und Hinweise die Textliche Festsetzung 1.5.1 „ÖG 1“ geändert wurde, die Festsetzungen 1.6.7 „Lagerung der Frachtcontainer“ sowie 1.7.4 „Begleitendes Grün bei Stellplätzen“ (ehemals in den Hinweisen) neu hinzugefügt wurden und die zuvor vorhandene Festsetzung 1.7.4 „Externe Kompensationsmaßnahmen“ vollständig gestrichen wurde, war eine erneute Offenlage in Ergänzung mit einer Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB notwendig. Dabei wurde die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt und es wurde darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellungnahmen abgegeben werden konnten.
Keine Einwände von Bürgern
Gab es Einwände von Bürgern / Nachbarn / Behörden gegen den Bebauungsplan?
Von den Bürgerinnen und Bürgern sind keine Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen. Von Nachbarn sind keine Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen. Von den Behörden sind neben Hinweisen und Anregungen auch Einwendungen eingegangen, die im Bebauungsplan vollumfänglich Berücksichtigung fanden oder im Rahmen des Abwägungsprozesses nach § 1 Abs. 7 BauGB nur teilweise in den Bebauungsplan integriert wurden. Zudem wurde bei wenigen, abwägbaren Gesichtspunkten an der bestehenden Planung aus objektiven Gründen festgehalten. Die Gegenüberstellungen der eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Einwände mit den Stellungnahmen des Planers sowie den begründeten Gemeinderatsbeschlüssen für die jeweilige Abwägungssitzung des Gemeinderates dokumentieren detailliert die Berücksichtigung der Hinweise, Anregungen und Einwände.
Wer ist die zuständige Baurechtsbehörde? Hat diese den B-Plan genehmigt?
Die zuständige Behörde ist die untere Bauaufsichtsbehörde, Kreisverwaltung Alzey – Worms, Sitz in Alzey. Eine Genehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde ist nicht notwendig, da der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde. Dieser wurde im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert und die Änderung wurde mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 durch die untere Bauaufsichtsbehörde, noch vor dem Erlangen der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung am 20. Oktober 2017 im Amtsblatt, genehmigt.
Sind Straßenbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Ansiedlung nötig?
Im Zusammenhang mit der Ansiedlung ist kein Neubau von Erschließungsstraßen erforderlich, weil das Gebiet bereits durch die Gemeindestraße „Wormser Straße“ (ehemalige B 47) erschlossen ist und die Gewerbegrundstücke unmittelbar an diese Straße angrenzen. Daher sind zur Erschließung des Gewerbegebietes lediglich eine Ertüchtigung der genannten Straße, die Herstellung von Grundstückszufahrten und eine Umgestaltung des Einmündungsbereichs an der Kreisstraße K 37 erforderlich.