Ludwigshafen/Rhein-Neckar, 22. Mai 2015. (red/ms) Rund 50 beschädigte Häuser, fast 30 Verletzte und zwei Tote – wegen Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit? Im Oktober ist in Ludwigshafen-Oppau eine Gasleitung explodiert, die Folgen waren katastrophal. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen vier Personen wegen fahrlässiger Tötung.

30-40 Meter hoch loderte die gewaltige Flamme nach einer Gasleitungsexplosion in Ludwigshafen Oppau. Foto: privat
Von Minh Schredle
Eine Person starb unmittelbar nach der Explosion. Eine weitere erlag später ihren Verletzungen. Fast 30 weitere Personen wurden verletzt, außerdem entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe: Hausfassaden wurden beschädigt, Autos schmolzen nach der Detonation. Als am 23. Oktober 2014 gegen 12:25 Uhr in Ludwigshafen-Oppau eine Gasleitung explodierte, waren die Folgen dramatisch – lange Zeit war die Unfallursache unklar.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal angefangen, gegen vier Personen zu ermitteln: Nach dem aktuellen Erkenntnisstand erscheint es wahrscheinlich, dass Bauarbeiter eine Spundwand, die eigentlich zur Sicherung von Baugruben verwendet wird, in die Erde getrieben haben und dabei die dort noch nicht freigelegt Gasleitung beschädigten.
Bei Tiefbauarbeiten an Gasleitungen ist immer besondere Vorsicht geboten,
sagt Hubert Ströber, leitender Oberstaatsanwalt in Frankenthal. Jetzt werde geprüft, ob die Gasleitungen ordnungsgemäß freigelegt worden sind und ob die notwendige Vorsicht und Sorgfalt gegeben waren.
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Neben zwei Bauarbeitern wird auch gegen zwei weitere Personen ermittelt.
Die Verantwortungsträger für die Durchführung der Bauarbeiten könnten sich ebenfalls schuldig gemacht haben,
erklärt Staatsanwalt Ströber. In der Vorplanung könnten etwa die Leitungsnetze vernachlässigt geworden sein.
Fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Herbeifürhung einer Sprengstoffexplosion sind nun die Tatbestände die überprüft werden. Bislang handle es sich allerdings lediglich um einen Verdacht, betont Herr Ströber:
Es gibt noch keine Anklage und erst recht keine Verurteilung.
Sollte den vier Personen eine Schuld nachgewiesen werden, könnte ein Urteil sehr unterschiedlich ausfallen. Man könne momentan nur einen groben Strafrahmen umreißen, erläutert Herr Ströber. Jeder Einzelfall müsse in einem Prozess überprüft werden:
Bei diesen Tatvorwürfen ist die Bandbreite an möglichen Strafen groß: Es kann bei einem Bußgeld bleiben – oder es werden bis zu fünf Jahre Haft.
Aktuell sei aber unklar, ob es überhaupt zu einer Anklage, geschweige denn zu einem Prozess kommt. „Diese Überlegungen sind alle noch sehr hypothetisch,“ sagte Herr Ströber. Man werde die Beweislage jetzt darauf sorgfältig überprüfen, in wie weit ein Verschulden vorliegt.