Haßloch, 21. März 2017. (red/pol) Am Montag, den 06. März, verletzte ein Mann in Haßloch mehrere Menschen mit einem Messer. Ein Mann wurde von dem Täter ausgeraubt. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen festnehmen. Der Tatverdacht gegen den vorläufig festgenommenen 19-Jährigen konnte im Laufe der Ermittlungen entkräftet werden, er kommt für eine Täterschaft nicht in Betracht.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Am 06. März trat ein junger Mann gegen den Werbebanner eines Ladengeschäftes in der Bahnhofstraße. Nachdem ihn der Ladenbesitzer zur Rede stellte, verletzte er diesen mit einem Messer im Hals- bzw. Kinnbereich. Ein Zeuge, der dem Ladenbesitzer zur Hilfe eilte wurde ebenfalls verletzt. Beide Personen begaben sich zur Behandlung in ein Krankenhaus. Der junge Mann entfernte sich in Richtung Bahnhof und traf in der Moltkestraße auf einen Mann, der im Begriff war in sein Fahrzeug zu steigen und die Tür zu schließen. Aufgrund der bedrohlichen Situation und des mitgeführten Messers händigte er seine Geldbörse aus, woraufhin sich der junge Mann erneut entfernte. In der Röntgenstraße konnte durch Polizeibeamte ein Tatverdächtiger gestellt und vorübergehend festgenommen werden, es handelt sich hier um einen 19-Jährigen aus dem Kreis.
Am Freitag, 17. März, stellten Beamte der Polizeiinspektion in Haßloch einen Mann fest, auf den die Täterbeschreibung von dem Vorfall am 06. März zutraf. Bei den Ermittlungen machte der 26-jährige Mann Angaben, die auf seine Tatbeteiligung und ein Handeln mit Tötungsvorsatz schließen lassen. Die Ermittlungen zu den näheren Umständen dauern gegenwärtig an.
Angriff auf Polizeibeamten
Aus gesundheitlichen Gründen musste der Festgenommene am Freitag in ein Krankenhaus gebracht und durch die Polizei bewacht werden. Dort griff er am Samstagmorgen (18. März) einen zur Bewachung beauftragten 37-jährigen Polizeibeamten an und verletzte diesen am Kopf so stark, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich war.
Der Beschuldigte wurde am 18. März dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit einem weiteren Vergehen der gefährlichen Körperverletzung.
Der Haftrichter ging hierbei davon aus, dass der Beschuldigte die vorliegenden Taten im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Der Beschuldigte wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert.“