Weinheim, 20. März 2015. (red/ld) Die zweite Gemeinschaftsunterkunft für die Aufnahme von Flüchtlingen wird in der Stettiner Straße gebaut. Die Mehrheit im Gemeinderat befand am vergangenen Mittwochabend, dass die Vorteile an diesem Standort überwiegen. Einen Antrag für die Alternative in der Theodor-Heuss-Straße brachte trotz Uneinigkeit in den Fraktionen niemand ein.
Von Lydia Dartsch
Die Lage der Gemeinschaftsunterkunft im Bereich Allmendäcker wird östlich der Verlängerung der Stettiner Straße (analog der Variante 2) festgelegt.
So lautete der Beschlussantrag der Verwaltung. Nur drei Stadträte stimmten gegen diesen Vorschlag: Stella Kirgiane-Efremidis (SPD), Rolf Emenlauer (SPD) und Susanne Beate Krüger (FDP). “Die SPD wird teils für den einen und teils für den anderen Standort abstimmen”, hatte der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Metzeltin zuvor in seiner Stellungnahme angekündigt. Auch Günter Breiling (FDP) hatte ein geteiltes Abstimmungsverhalten zu den beiden Standorten angekündigt. Einen Antrag für die Alternative 1 in der Theodor-Heuss-Straße stellte aber keiner der drei Stadträte.
Dieser wäre aber auch höchstwahrscheinlich abgelehnt worden. Die Zustimmung zur Stettiner Straße hatte sich bereits in den Stellungnahmen abgezeichnet: “Beide Standorte haben die Qualität für eine Gemeinschaftsunterkunft”, sagte Stadtrat Holger Haring (CDU). Die Stettiner Straße hätte aber mehr Vorteile: Unter anderem die geringeren Ausbaukosten, kürzere Schulwegen, die Nähe zu den Sportstätten und den Fußweg zum Waidsee.
Kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit hatte die Verwaltung Argumente für und gegen die beiden Standortvorschläge gesammelt. Dabei habe aus Sicht der Verwaltung keines der Argumente einen Standort grundsätzlich ausgeschlossen, heißt es in der Vorlage.
Unter anderem war bei beiden Varianten eine zusätzliche Verkehrsbelastung befürchtet worden. Ein höheres Verkehrsaufkommen durch Autos, Mofas oder Motorräder sei aber nicht zu befürchten, stellte die Verwaltung fest – auf dem Gelände sollen gerade mal sechs Stellplätze ausgewiesen werden. Nach den bisherigen Erfahrungen des Kreises bei anderen Standorten, seien die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft nicht in der Lage, sich ein Auto kaufen. Einzig die Müllabfuhr, Bedienstete und Besucher würden für mehr Verkehr an den Standorten sorgen.
“Vielleicht bessere Willkommenskultur in Stettiner Straße”
Zudem war der Hinweis geäußert worden, die Lage in der Theodor-Heuss-Straße sei integrierter – also näher an der Wohnbebauung. Dennoch genügten laut Verwaltung beide Vorschläge den Kritieren für eine integrierte Lage. Ein weiterer Vorteil der Stettiner Straße war aus Sicht der Verwaltung, dass dieser Standort von einer späteren städteplanerischen Entwicklung unabhängig sei: Das Grundstück der Gemeinschaftsunterkunft dort würde einer Straßenverbindung zwischen Stettiner und Theodor-Heuss-Straße nicht im Wege stehen.
Die Stadträte regten in ihren Stellungnahmen weitere Aspekte an, die es zu berücksichtigen gelte: “Die Verwaltung wird die ehrenamtlichen Helfer koordinieren müssen”, sagte Holger Haring. Gerhard Mackert (Freie Wähler) sagte, es gebe vielleicht eine bessere Willkommenskultur in der Stettiner Straße. In der Theodor-Heuss-Straße seien “die Menschen in Not deutlich unerwünscht.”
Aus der dort ansässigen Bevölkerung – insbesondere von den Bewohnern des Friedrich-Ebert-Rings hatte es Widerstand gegen eine Flüchtlingsunterkunft gegeben. Stadträtin Elisabeth Kramer (GAL) störte, dass der Beschluss für den Standort in der Stettiner Straße von den protestierenden Bewohnern als Erfolg aufgefasst werden könnte: Ihre ablehnende Haltung habe sich durchgesetzt sich durchgesetzt, könnten diese denken, sagte Frau Kramer.
Satzungsbeschluss für Sulzbach im Frühjahr 2016
Einstimmig beschloss der Gemeinderat das weitere Verfahren nach dem Gesetz über die Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen, das im vergangenen November in Kraft getreten war. Nach diesem Vorgehen soll bis Juli eine Erhebung zum Artenschutz erfolgen und ein Lärmgutachten erstellt werden. Außerdem soll das Bebauungskonzept mit den Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit angepasst werden.
Ähnlich soll beim Standort Sulzbach vorgegangen werden. Bis Mai sollen Erstentwürfe erarbeitet und angepasst werden. Die erste Öffentlichkeitsveranstaltung ist für Juni angedacht. Die zweite – nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit – soll im August oder September stattfinden. Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr kommenden Jahres erfolgen.
Wesentlich weiter sind derweil die Planungen zum Standort an der Heppenheimer Straße, an dem sich auch die anderen beiden Standorte orientieren sollen. Für diesen Standort hatte der Ausschuss für Technik und Umwelt bereits in der vergangenen Woche einen einstimmigen Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wurde vom Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen. Somit können die Bauarbeiten beginnen.