Heidelberg/Mannheim/Karlsruhe/Berlin, 17. September 2018. (red/pro) Vergangenen Donnerstag wurde ein “vermutlich” 19-jähriger “Algerier” dem Haftrichter vorgeführt, der einen von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Haftbefehl bestätigte. Der Tatverdächtige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Tatvorwurf: Besonders schwerer Diebstahl. Auf Nachfrage teilte uns die Polizei weitere Einzelheiten mit, die belegen, dass es mit gewissen Gruppen von Zuwanderern erhebliche Probleme gibt – doch Abschiebungen finden kaum statt. Das könnte sich ändern, wenn der Bundesrat einem Gesetzentwurf zur Erweiterung von sicheren Herkunftsländern Ende der Woche zustimmt – vermutlich scheitert dies aber am Widerstand von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke.
Von Hardy Prothmann
Der vermutlich 19 Jahre alte Mann steht im dringenden Verdacht, am Mittwochabend in der Fußgängerzone einen Diebstahl begangen zu haben. An der Tat sollen noch zwei weitere Personen beteiligt gewesen sein, die gemeinsam mit dem Tatverdächtigen flüchteten,
beginnt die Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizeipräsidium Mannheim. Das RNB wundert sich über “vermutlich” und hakt nach.
Tatsächlich ist der Tatverdächtige unter insgesamt “sechs verschiedenen Identitäten polizeilich in Erscheinung getreten”, wie die Polizei mitteilt. Ende Juli war er in der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe registriert – seit Anfang März ist seine Aufenthaltsgestattung erloschen. Der Mann ist somit ausreisepflichtig und wurde bislang nicht abgeschoben.
Gewerbsmäßiger Diebstahl
Der Tatvorwurf bezieht sich auf die “Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls”, also eine quasi illegale “Geschäftstätigkeit”, die darin besteht, andere Menschen zu bestehlen. Bislang ist er mehrfach durch die Begehung von Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Wie immer kennt die Polizei nur das Hellfeld, also Straftaten, die sie diesem Tatverdächtigen zuordnen kann, das Dunkelfeld, also Straftaten, die möglicherweise zusätzlich begangen worden sind, kennt niemand.
Am Mittwochabend vergangener Woche soll der Beschuldigte gegen 21 Uhr am Anatomiegarten den Rucksack einer 24-jährigen Frau gestohlen haben. Die Geschädigte hatte sich kurz nach der Tat an Beamte der Bereitschaftspolizei gewandt, die im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft in der Altstadt im Einsatz waren. Zwei Zeugen, so die Behörden, brachten schließlich die Beamten auf die Fährte des Tatverdächtigen. Der Mann konnte so wenig später in der Akademiestraße festgenommen werden. Der leere Rucksack der Geschädigten wurde am Festnahmeort sichergestellt. Ebenfalls in der Akademiestraße festgenommen wurde ein 18-jähriger Algerier. Dem dritten Verdächtigen, von dem mittlerweile die Personalien vorliegen, war die Flucht gelungen.
Viele Identitäten, viele Straftaten
Auch der 18-jährige Tatverdächtige ist wie der dritte Tatverdächtige in Karlsruhe registriert. Gegen beide wird wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt. Laut “Führungspersonalien” ist der 18-Jährige ein Algerier, tatsächlich ist der Mann der Polizei unter insgesamt fünf verschiedenen Personalien bekannt. Die echte Identität dieses Mannes steht nicht fest – trotzdem wurde er wieder freigelassen. Sein Aufenthaltsstatus ist momentan nicht bekannt, teilt die Polizei mit.
Auch dieser Tatverdächtige ist mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Schwerpunkt: Eigentums-, Drogen- und Körperverletzungsdelikte sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Man kann also getrost von einem Berufskriminellen sprechen.
Der wohnsitzlose 19-jährige Algerier wurde am Donnerstagnachmittag der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls erließ. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Der 18-Jährige, der ebenfalls vorläufig festgenommen worden war, wurde wieder freigelassen. Gegen ihn und den dritten noch flüchtigen Mann wurden die Ermittlungen wegen des Verdachts der Hehlerei aufgenommen.
Bei dem dritten Verdächtigen soll es sich um einen 22-jährigen Algerier handeln, der zuvor wegen zweier Eigentumsdelikte aufgefallen war. Bislang konnte die Polizei ihn noch nicht ausfindig machen, was bedeutet, dass er vermutlich nach der Tat nicht nach Karlsruhe zurückgekehrt ist. Auch sein Aufenthaltsstatus ist derzeit nicht bekannt.
Alter und Herkunft unklar
Es bleibt festzuhalten, dass drei Nordafrikaner, ob Algerier, Marokkaner oder Tunesier sich auf das Geschäftsfeld Eigentumsdelikte spezialisiert haben und mindestens einer durchaus auch zur Gewalt neigt. Alter und Herkunft aller drei mutmaßlichen Straftäter sind unklar. Mindestens einer ist seit über einem halben Jahr ausreisepflichtig, sitzt aber jetzt in Untersuchungshaft.
Der 22-Jährige ist untergetaucht. Wo, ist vollkommen unklar. Das kann in Karlsruhe sein, hier im Raum, das kann in Hamburg oder Berlin sein oder in Belgien oder Frankreich – diese Tätergruppen sind hochmobil und bestens vernetzt.
Die Vielzahl der Straftaten deutet darauf hin, dass keiner dieser Tatverdächtigen auch nur ansatzweise auf Integration aus ist und hier ein friedliches und ordentliches Leben führen will. Die Behörden werden vorsätzlich getäuscht. Die Methode, wie das geschieht, dürfte diesen Männern hinlänglich bekannt sein, um sich einer Strafverfolgung möglichst lang zu entziehen. Wenn es eng wird, taucht man ab oder wechselt sogar ins Ausland.
Keinerlei Integrationswillen erkennbar
Selbstverständlich stehen diese Straftäter nicht für die überwiegende Mehrheit der nicht-auffälligen Zuwanderer. Aber sie stehen für eine nicht eben kleine Gruppe von Zuwanderern, die nach Deutschland gekommen sind, um hier Straftaten zu begehen. Sie erhalten staatlich Obdach und werden versorgt. Es gibt keinerlei Notwendigkeit, sich kriminell zu verhalten, doch genau das tun sie mit Vorsatz. Ihre Opfer können Deutsche, hier lebende Ausländer oder andere Zugewanderte sein.
Besonders auffällig sind Nordafrikaner, die im Vergleich mit anderen Gruppen als erheblich kriminell auffallen. Ein politisch konsequentes Vorgehen, diesen gewerbsmäßigen Straftätern das Handwerk zu legen und sie außer Landes zu schaffen, sind nicht erkennbar.
Werden Maghrebstaaten “sichere Herkunftsländer”?
Schon 2016 wollte die große Koalition die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einstufen lassen. Im März 2017 scheiterte das im Bundesrat an den meisten der grün-mitregierten Länder, außer Baden-Württemberg.
Grünen-Chef Robert Habeck äußerte sich im Juli gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland skeptisch: Noch immer gelte, dass in den Maghreb-Staaten Journalisten, Minderheiten und Homosexuelle nicht sicher seien vor Verfolgung und Haft.
Doch das ist ein Scheinargument. Keiner der drei Tatverdächtigen ist Journalist oder Minderheit oder homosexuell. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat heißt nicht, dass im Einzelfall eine individuelle Bedrohung vorliegt – diese muss aber nachgewiesen werden, was sicherlich möglich wäre. Und auch aus Georgien reisen sehr auffällig viele Straftäter ein – deren Spezialität ist Einbruchdiebstahl.
Im Jahr 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) etwa 8.700 Asylanträge von Angehörigen dieser vier Staaten entgegen genommen. Nur ein kleiner Bruchteil von ihnen hat tatsächlich eine Aussicht auf einen Schutzstatus in Deutschland: Im Jahr 2017 betrug die Anerkennungsquote für Georgien 0,6 %, für Algerien 2 %, für Marokko 4,1 % und für Tunesien 2,7 %. Insgesamt hat das BAMF im Jahr 2017 über 15.000 Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien entschieden. 15.000 Entscheidungen bedeuten aber, dass die Entscheider des BAMF und die Verwaltungsgerichte Tausende aussichtlose Anträge bearbeiten müssen und dass die Länder und Kommunen für tausende Personen ohne Bleibeperspektive Sorge tragen müssen. Dies geht im Ergebnis zu Lasten der wirklich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Durch die Signalwirkung der Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ist mit einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Staaten zu rechnen, was wiederum zu spürbaren Entlastungen bei Bund, Ländern und Kommunen zum Nutzen von Schutzsuchenden mit besserer Bleibeperspektive führen wird,
teilte das Bundesministerium des Innern am 18. Juli 2018 mit.
Die Parteien der Bundesregierung, CDU/CSU und SPD, haben die Erweiterung im Koalitionsvertrag stehen. Am 21. September wird ein entsprechender Gesetzesentwurf im Bundesrat als “Top 38” beraten.
Im Bundesrat gibt es ingesamt 28 von 69 Stimmen der Länder, in denen weder Bündnis90/Die Grünen noch Die Linke an der Regierung beteiligt sind. Bleibt Baden-Württemberg bei der Zustimmung zur Gesetzesänderung, kommen 6 Stimmen hinzu, als 34. Die absolute Mehrheit sind 35 Stimmen.
Schlägt die Zustimmung wieder fehl, werden weiter Glücksritter und Straftäter in erheblicher Zahl den Weg nach Deutschland suchen und Bund, Länder und Kommunen sowie die Bevölkerung erheblich belasten.
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