Berlin/Metropolregion, 16. Februar 2017. (red/pm) Der Bund hat nach langen Diskussionen die Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgasfahrzeuge und die weiter geltende Steuererleichterung für kleine Stromerzeuger beschlossen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Information des Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft:
„Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die langwierigen Diskussionen haben sich gelohnt: Die Bundesregierung wird keine unnötigen Steuerverschärfungen durchsetzen.
Das gilt insbesondere für die Steuerbefreiung der kleinen Stromerzeugungsanlagen sowie für Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Als Branche haben wir uns für die Weiterführung der Steuerbefreiung stark gemacht, da steuerbare und flexible dezentrale Stromerzeuger, wie etwa Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, maßgeblich zum Erfolg der Energiewende beitragen.
Durch diese kluge Steuerpolitik können nun weitere Investitionen zur CO2-Einsparung angereizt werden. Gleichzeitig wird das Vertrauen in bereits getätigte Investitionen gewahrt. Das ist ein Erfolg.“
Erdgas ist umweltfreundlicher als Benzin oder Diesel
Auch mit der Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff setze die Bundesregierung endlich ein klares Signal: „Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge stoßen rund 25 Prozent weniger CO2 als Benzinfahrzeuge und etwa 90 Prozent weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge aus. Außerdem produzieren sie nahezu keinen Feinstaub.
Erdgasfahrzeuge können somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung leisten“, so Kapferer. Laut Regierungsentwurf soll die Energiesteuerermäßigung für Erdgasfahrzeuge bis zum Jahr 2026 fortgesetzt werden – zunächst im gleichen Umfang wie bislang, ab 2024 greift dann eine Degression.
„Im Bereich Erdgasmobilität ist die Branche in Vorleistung gegangen. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmen endlich wieder Planungssicherheit haben und damit die klimaschonende Mobilität angekurbelt wird“, sagte Kapferer.
Das Gesetz zur Änderung der Energie- und Stromsteuer soll am 01. Januar 2018 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.“