Mannheim/Leimen/Heidelberg/Köln/London, 12. Oktober 2017. (red/pro) Der frühere Tennisstar und dreifache Wimbledon-Sieger Boris “Bobbele” Becker (49) ist von einem Londoner Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden. Das Amtsgericht Heidelberg hat aktuell die Insolvenz des früheren Leimener bekannt gemacht.
Die deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz hat über den befassten Anwalt Jan Groß am 10. Oktober bekannt gegeben, das “Zahlungen von Geschäftspartnern (an Herrn Becker, die Red.) nur noch an den Insolvenzverwalter” geleistet werden dürften:
Erfolgt dennoch eine Zahlung an Becker, können Geschäftspartner vom Insolvenzverwalter erneut in Anspruch genommen werden,
erklärte Herr Groß laut Pressemitteilung.
Der Kölner Insolvenzexperte Jan Groß wurde von den als Insolvenzverwalter bestellten Mark Ford, Finbarr O’Connell und Gil Lemon von Smith & Williamson LLP mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens in Deutschland beauftragt. In ihrem Auftrag stelle der Rechtsanwalt insbesondere die in Deutschland befindlichen Vermögenswerte des früheren Tennisprofis fest, um diese der Insolvenzmasse zuzuführen.
Laut Berichten, unter anderem in der FAZ, sollen sich die Verbindlichkeiten auf rund 61 Millionen Euro belaufen.
Boris Becker war am 21. Juni 2017 vom britischen High Court für „bankrupt“ erklärt worden. Die Insolvenz innerhalb eines EU-Staates gilt europaweit. Das Amtsgericht Heidelberg hat das Insolvenzverfahren gegen Boris Becker wie folgt bekannt gegeben:
“y 51 IE 431/17 Amtsgericht Heidelberg
Bescheinigung über die Bestellung des Treuhänders
durch Beschluss der Gläubiger
DES HIGH COURT OF JUSTICE (Anm. d. Übers.: Oberstes Zivilgericht)
ZEICHEN: BKT5060861
BETREFF: BORIS FRANZ BECKER
SHUTTERS, 3A WEST SIDE COMMON,
LONDON, SW19 4TN
HIERMIT WIRD BESCHEINIGT, dass nach einem einberufenen Beschlussverfahren gemäß Teil 15 der Insolvenzordnung von 2016 (England und Wales)
HERR MARK CHRISTOPHER FORD von SMITH & WILLIAMSON LLP aus 25 MOORGATE, LONDON, EC2R 6AY
und
FINBARR THOMAS O CONNELL von SMITH & WILLIAMSON LLP aus 25 MOORGATE, LONDON, EC2R 6AY
sowie
GILBERT LEMON von SMITH & WILLIAMSON LLP aus PORTWALL PLACE, PORTWALL LANE, BRISTOL, BS1 6NA
eine schriftliche Erklärung vorgelegt haben, dass sie befugt sind, gemäß den Bestimmungen des Insolvenzgesetzes von 1986 als Insolvenzverwalter in Bezug auf Herrn BORIS FRANZ BECKER tätig zu werden und nach ihrer Zustimmung zu gemeinsamen Treuhändern der Insolvenzmasse ernannt wurden.
Die gemeinsamen Treuhänder haben so zu handeln, dass ein Treuhänder oder mehrere für den anderen handeln können.
Die Bestellung der Treuhänder ist ab dem Datum wirksam, das auf dieser Bescheinigung vermerkt ist.
Datum: 21. August 2017”
Wir berichten am Freitag nach.