Heidelberg/Rhein-Neckar, 10. Januar 2013. (red/pm) Ab dem 19. Januar 2013 gelten neu ausgestellte EU-Führerscheine nur noch fünfzehn Jahre, dann müssen die EU-weit einheitlichen Führerscheine neu ausgestellt werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Die Gebühr beträgt 24 Euro. Bislang gibt es keine Umtauschpflicht für Alt-Dokumente, sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:
„Alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre beantragt werden muss, wird auch der EU-weit einheitliche Führerschein mit dieser neuen Regelung künftig nur noch eine begrenzte Gültigkeit haben. Für die Neuausstellung nach Ablauf der 15 Jahre sind weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Denn befristet wird lediglich das Führerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis. Die Befristung der LKW- und Busführerscheine auf 5 Jahre bleibt hiervon unberührt. Ältere Führerscheine in grau, rosa oder Scheckkartenformat müssen derzeit nicht umgetauscht werden. Sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen.
Biometrisches Lichtbild und ein gültiger Ausweis sind nötig
Für die Antragstellung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Gebühr beträgt 24 Euro.
In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch den neuen europäischen Führerschein ersetzt werden sollen. Die EU verspricht sich dadurch auch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahres-Rhythmus soll zudem dafür sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seinem Führerscheindokument hat.“
Weitere Informationen stehen im Internet unter:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fuehrerschein-2013.html
Fragen beantwortet auch die Führerscheinstellen im Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de oder Tel. 06222 30734334.