Hirschberg, 09. April 2018. (red/pm) Die Gemeinde Hirschberg sucht interessierte Freiwillige, die an einer Amtszeit als Schöffe interessiert sind. Bürgerinnen und Bürger können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30. April bewerben.
Information des Bürgermeisteramts Hirschberg:
„Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden für Hirschberg 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Weinheim und Landgericht Mannheim an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat muss doppelt so viele Kandidaten (12), wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vorschlagen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weitere Voraussetzungen für das Amt
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.04.2018 beim Hauptamt der Gemeinde Hirschberg bewerben (Frau Raupp Tel.: 06201/598-21). Das Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Gemeinde www.hirschberg-bergstrasse.de heruntergeladen werden. Das Formular und umfangreiche Informationen über das Schöffenamt sind auch unter www.schoeffenwahl.de
abrufbar.“