Mannheim, 05. August 2015. (red/pm) Die Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultät Mannheim und der Universität Heidelberg hat eine neue Basis: Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg, die Universität Heidelberg, die Stadt Mannheim und das Universitätsklinikum Mannheim haben die neue Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
Information der Universitätsmedizin Mannheim:
„In der neuen Rahmenvereinbarung sind wesentliche Forderungen des Wissenschaftsrats umgesetzt: In dem neuen gemeinsamen Leitungsgremium, dem so genannten Verwaltungsrat, wirken Fakultät und Universitätsklinikum gleichberechtigt zusammen. Forschung und Lehre werden als eigene Unternehmensziele der Universitätsmedizin Mannheim festgeschrieben. Außerdem ist festgelegt, dass das Universitätsklinikum von zwei gleichberechtigten Geschäftsführern geleitet wird, von denen einer medizinisch-wissenschaftlich qualifiziert sein muss.
“Die Rahmenvereinbarung erleichtert die positive Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Mannheim in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Vor allem die neuen Führungsstrukturen sind dafür eine gute Voraussetzung, die jetzt mit Leben erfüllt werden müssen. Wir hoffen, dass es damit gelingen wird, die strukturellen Unterschiede zu den anderen Universitätsmedizinstandorten des Landes auszugleichen“, so der Dekan der Medizinischen Fakultät Mannheim, Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Uwe Bicker. Diese Einschätzung teilt Professor Dr. Sergij Goerdt, Prodekan und designierter Dekan der Mannheimer Medizinfakultät.
„Die Rahmenvereinbarung sieht klare Strukturen für eine enge Abstimmung zwischen Fakultät und Universitätsklinikum vor“, sagt der Geschäftsführer des Universitätsklinikums Mannheim, Dr. Jörg Blattmann und betont: „Die neuen gemeinsamen Gremien planen die Entwicklung der UMM und stärken so die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und die hochwertige Krankenversorgung der Universitätsmedizin Mannheim.“
„Am Universitätsklinikum Mannheim können wir unseren Patienten eine qualitätsgesicherte universitäre Maximalversorgung anbieten. Das beinhaltet oft Therapieansätze und -Verfahren, die andernorts so noch nicht verfügbar sind“, ergänzt der Ärztliche Direktor Professor Dr. med. Frederik Wenz. „Dank der engen Kooperation mit der Fakultät stehen unseren Patienten neueste Medikamente, spezielle Bestrahlungsverfahren und aktuellste Entwicklungen in der Medizintechnologie zur Verfügung.“
Die jetzt unterzeichnete Rahmenvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft und soll nach fünf bis acht Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.“