Weinheim, 04. Mai 2015. (red/pm) Laut Homepage der Weinheimer Grünen hathat das Bundesverwaltungsgericht Leizig die Zulassung einer Revision des Urteils des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 abgelehnt. Diese Revision war von Porphyrwerke Weinheim/Schriesheim (PWS) angestrebt worden, um einen weiteren Gesteinsabbau betreiben zu können. Der Bebauungsplan soll dies verhindern, da man Sorge hat, dass die Konturen des Wachenbergs wesentlich beeinflusst worden wären. Die Gemeinde Hirschberg, der die Gemarkung gehört, argumentierte, dass vom Berg durch Rutschungen eine Gefahr ausgehen könne, was nur durch einen Abbau beseitigt werden könne. Mit dem Urteil ist der Bebauungsplan der Stadt Weinheim rechtens und somit keine Erweiterung des Steinbruches möglich. Uns liegt das Urteil noch nicht vor, wir berichten nach.