Weinheim, 03. November 2016. (red/pm) Wegen einer Änderung des Wohngeldgesetzes haben seit Jahresbeginn deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Um Wohngeld zu bekommen muss man jedoch einen Antrag stellen. Daher: Informieren und beraten lassen.
Information der Stadt Weinheim:
„Durch eine Änderung des Wohngeldgesetzes haben seit Jahresbeginn deutlich mehr Menschen, die ein geringes Erwerbseinkommen haben oder eine niedrige Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, einen Anspruch auf Wohngeld.
Darauf hat jetzt nochmals das städtische Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren hingewiesen. Die Mitarbeiterinnen der dort angesiedelten Wohngeldbehörde haben nämlich den Eindruck, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger die ihnen eigentlich zustehenden Leistungen tatsächlich auch beantragen.
Amtsleiter Claus Hofmann möchte ausdrücklich auch ältere Menschen, die sich möglicherweiese scheuen, Unterstützung vom Staat in Anspruch zu nehmen, zur Antragstellung ermutigen. Das Team seiner Wohngeldabteilung ist gerne bei der Antragstellung behilflich und berät umfassend auch über evtl. zustehende sonstige Leistungen.
Abhängig vom Einkommen
Bei Familien mit Kindern könnten das auch der einkommensabhängige Zuschlag zum Kindergeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sein. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die in Miete wohnen oder als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.
Das monatliche Nettoeinkommen darf allerdings bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Seit Januar 2016 sind das beispielsweise für eine alleinstehende Person 956 Euro und für eine Familie mit zwei Kindern 2.075 Euro. Das Einkommen muss in jedem Fall aber individuell berechnet werden, da mögliche Freibeträge, wie bei Schwerbehinderung, hierbei nicht berücksichtigt sind.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare sind erhältlich bei der Wohngeldstelle des Amtes für Soziales, Jugend, Familie und Senioren (Weinheim Galerie, Ebene 2) und im Bürgerbüro (Weinheim Galerie, Ebene 1) sowie in den Verwaltungsstellen. Telefonische Auskünfte werden unter Rufnummern 82 233 (Frau Thür) und 82 288 (Frau Schmitt) erteilt.“