Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis, 03. März 2017. (red/momo) Das Polizeipräsidium Mannheim zieht Bilanz über die Kontrollen und Unfälle, die auf Alkohol- oder Drogenkonsum zurückzuführen sind. Obwohl es weniger Unfälle gab als im Vorjahr, stieg die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss unterwegs waren.
Von Moritz Bayer
Während der Fastnachtszeit (06. Februar bis 28. Februar 2017) ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim (Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis) 14 Verkehrsunfälle (2016: 18), bei denen die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen – fünf Unfälle (2016: Vier) haben sich unter dem Einfluss von Drogen ereignet. Dabei wurden 13 (2016: Fünf) Personen verletzt.
Bei Schwerpunktkontrollen, sowie auch während des regulären Streifendienstes, wurden insgesamt 103 (2016: 86) alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei 68 (2016: 53) lag der Promillewert über 1,1 Promille. Weitere 84 (2016: 55) Fahrer hatten sich unter Drogeneinfluss hinter das Steuer gesetzt.
Auch drei Fahranfänger (2016: Einer), für die seit August 2007 die 0,0-Promille-Grenze gilt, wurden bei Kontrollen unter Alkoholeinfluss hinter dem Lenkrad angetroffen.
Fazit der Polizei:
Es ist zwar ein leichter Rückgang der Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss festzustellen, aber die Zahl der verletzten Personen ist dagegen angestiegen. Ebenso war ein leichter Anstieg bei der Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs waren, feststellbar.
Für das Polizeipräsidium Mannheim bedeutet dies, dass auch in Zukunft eine konsequente Verkehrsüberwachung mit Schwerpunkt Alkohol und Drogen durchgeführt werden muss.
Uffbasse – es kann sehr unangenehm und teuer werden
Auf der sicheren Seite ist man nüchtern. Wer nicht mehr in der Probezeit ist, darf zwar ein bisschen trinken, aber Vorsicht: Ab 0,3 Promille kann man im Falle eines Unfalls Teilschuld für den Alkohol bekommen, unabhängig vom restlichen Sachverhalt. Ab 0,5 Promille begeht man, auch wenn man tadellos fahren würde, eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Wer über 1,1 Promille hat und fährt, begeht eine Straftat. Die absolute Fahruntauglichkeit für ein Kraftfahrzeug hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Nicht zu vergessen: Auch für Fahrradfahrer gibt es diese Grenze, sie liegt bei 1,6 Promille. Im Gegensatz zum Fahrverbot, nach dessen Ablauf man seinen Führerschein wieder bekommt, muss die Fahrerlaubnis nach Entzug neu beantragt werden. Erhebliche Mehrkosten im mittleren vierstelligen Bereich sind sicher.
Vom unbezahlbaren Gut der eigenen Gesundheit, sowie möglicher Gefährdung anderer Personen abgesehen, sollte sich jeder Mensch ausrechnen, ob es das wert ist. Für 1.000 Euro lässt es sich bequem 50 Mal mit dem Taxi eine ordentliche Strecke von bis zu 9 Kilometern fahren. Öffentliche Verkehrsmittel kosten viel weniger.
An der falschen Stelle sparen zu wollen, kann nicht nur schnell illegal und gefährlich werden, sondern auch genau das, was man ursprünglich vermeiden wollte: Sehr teuer.