Heidelberg/Rhein-Neckar, 03. Februar 2012. (red/pm) Das Landratsamt Rhein-Neckar verlieh im Jahr 2011 insgesamt 735 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft. Landrat Dallinger möchte auch andere in Deutschland lebende Ausländer ermutigen diesen wichtigen Schritt zu gehen.
Information des Rhein-Neckar-Kreises:
„Im Jahr 2011 sind 1.004 Anträge auf Einbürgerungen eingegangen. Nach dem tiefsten Stand von vollzogenen Einbürgerungen im Jahr 2008 steigen seither die Einbürgerungen wieder an:
- 2008: 422
- 2009: 613
- 2010: 714
- 2011 wurden 735 Menschen eingebürgert
Die Einbürgerungsverfahren dauern beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis in der Regel von Antragstellung bis zum Vollzug der Einbürgerung oder bis zur Erteilung einer Zusicherung drei bis sechs Monate.
Sofern eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes bewirkt werden muss, kann das Verfahren je nach Land und Fallgestaltung sich über mehrere Jahre erstrecken, bevor die Entlassung nachgewiesen ist und die Einbürgerung vollzogen werden kann.
Einbürgerungsverfahren
Der Rhein-Neckar-Kreis veranstaltet keine gemeinsame Einbürgerungsfeier.
Seit 2005 wird jedoch der Rechtslage entsprechend ein feierliches Bekenntnis zum Grundgesetz abgelegt, bevor es zur Überreichung der Einbürgerungsurkunde kommt. Die Einbürgerungen werden im Dienstzimmer des Amtsleiters des Ordnungsamtes vollzogen, das mit der Deutschen Fahne und der Europa-Fahne geschmückt ist, durch diese Umstände erhält der Vollzug der Einbürgerung doch eine aus dem Büroalltag herausgehobenen gewisse Festlichkeit.
Manche Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit, ein Erinnerungsfoto zusammen mit dem Beamten und den Fahnen zu machen. Der Vorteil der Einzeleinbürgerungen besteht im Übrigen auch darin, dass der persönliche Lebensweg des Neubürgers bis zur Einbürgerung nochmals nachvollzogen werden kann und persönliche Fragen zu der Änderung von Rechten und Pflichten in Folge der Einbürgerung besprochen werden können.
Für jede Einbürgerung ist etwa eine Viertelstunde Zeit eingeräumt. Weiter haben die individuellen Termine den Vorteil, dass bei Erfüllung aller Einbürgerungsvoraussetzungen der Vollzug der Einbürgerung zeitnah erfolgen kann, weil viele Neubürgerinnen und Neubürger keine Ausweisdokumente des bisherigen Heimatlandes mehr besitzen.
Unter den Eingebürgerten befinden sich unter anderem ehemalige Staatsangehörige der Türkei, des Kosovo und aus Slovenien. Aber auch Menschen aus weiter entfernten Teilen der Welt, zum Beispiel aus den USA und den Philippinen, haben im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 2011 die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.
„Wir freuen uns, dass sich im Rhein-Neckar-Kreis 2011 bereits 735 Menschen für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben“, so Landrat Stefan Dallinger, der dies auch als Beleg für gelungene Integration sieht.
Die Einbürgerung in Deutschland zu beantragen und damit zumeist auch die bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen, ist ein ganz bewusster und überlegter Schritt. Integration ist keine einfache Aufgabe und keine schnelle Angelegenheit. Sie ist ein langfristiger, vielschichtiger und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Prozess. Alle Beteiligten müssen aktiv mitarbeiten.
Insgesamt liegt der Ausländeranteil im Rhein-Neckar-Kreis bei rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung.
„Wir freuen uns auf Sie!“
Durch die Einbürgerung würden Angehörige anderer Staaten zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger, so Dallinger.
Damit verbunden sind nicht nur aktives und passive Wahlrechte bei allen Wahlen, sondern auch die Möglichkeit der freien Berufswahl, die volle Freizügigkeit in Europa und das visumfreie Reisen in vielen Ländern.
Er könne deshalb alle hier lebenden Ausländer, die mit dem Gedanken einer deutschen Staatsangehörigkeit spielen nur ermutigen, diesen Schritt zu wagen. Auch ihr Engagement für unsere Gesellschaft ist herzlich willkommen – ob im Verein oder im Ehrenamt, „wir freuen uns auf Sie!“
Um noch mehr Menschen die Einbürgerung zu ermöglichen, muss auch in Berlin darüber nachgedacht werden, ob eine flexiblere Handhabung bei der Vermeidung von doppelten Staatsbürgerschaften umgesetzt werden kann, so die Forderung des Landrats. Auch eine Verringerung der Gebühr könnte helfen, Ausländern die Einbürgerung zu ermöglichen.
Im Jahr 2010 wurden laut Statistischem Landesamt gut 12.800 Ausländer in Baden-Württemberg eingebürgert.
Die Mehrzahl davon waren Antragsteller mit türkischer Nationalität. Insgesamt ist die Entwicklung der Einbürgerungen seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 rückläufig.
Damals wurden in einem Jahr mehr als 29.000 Menschen in Baden-Württemberg eingebürgert.
Eingebürgert werden können Ausländer, die mindestens 16 Jahre alt und seit acht Jahren in Deutschland aufenthaltberechtigt sind. Außerdem sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache und ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro. Informationen zur Einbürgerung gibt es beim Ordnungsamt im Rhein-Neckar-Kreis oder unter www.rhein-neckar-kreis.de.“